Manchmal spielt die Größe doch eine Rolle. Zum Beispiel in der Werbung der Internet Provider. Diese bezeichnen sich nämlich gerne als größter oder zumindest zweitgrößter Onlinedienst, wie Freenet es macht. Bisher! Denn Rivale GMX hat Freenet das Führen dieses “Titels” gerichtlich untersagen lassen.

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GMX zufolge hatte Freenet wiederholt damit geworben, “zum zweitgrößten Online-Dienst Deutschlands aufgestiegen zu sein, sowie größter Internet Service Provider Deutschlands zu sein und zweitgrößter Player im Internet zu sein”. Damit sollte bald Schluss sein, das Landgericht Berlin untersagte Freenet, sich als zweitgrößter Online-Dienst Deutschlands zu bezeichnen. Zudem darf Freenet nicht mehr als Deutschlands zweitgrößtes Internet-Telekommunikationsunternehmen auftreten.
Die GMX Internet Services GmbH klagte gegen die oben genannten Formulierungen vor dem Hintergrund des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. GMX begründete seine Vorgehen folgendermaßen: “Durch die falsche Werbung und unzutreffende Presseveröffentlichungen hatte sich Freenet seit Eintritt in den DSL-Markt bei Verbrauchern und Investoren eine unverdiente Geltung verschafft”.
Das Urteil des Berliner Landgerichtes erging bereits am 16.Februar 2005 (AZ 97 O 106/04), die schriftliche Urteilsbegründung liegt jetzt vor. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, das erstinstanzliche Urteil ist GMX zufolge jedoch gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Unwillkürlich denkt man bei diesem Hickhack um die Unternehmensgröße an einen Werbeslogan von Freenet: “Normal ist das nicht”.
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