Wenn Sie auch zu den Personen gehören, die schon mal in eine Abo-Falle getappt sind, gibt es jetzt eine gute Nachricht für Sie. Mit Urteil vom 16. Mai 2007 (Az. 41 C 1538/07) hat das Amtsgericht Düsseldorf vielen Abzock-Maschen einen Riegel vorgeschoben. Speziell Betreiber dubioser Seiten, auf denen mit einem Gewinnspiel, mit einer Gratis-Probe oder auch nur mit einer mehr oder weniger sinnvollen Dienstleistung geworben wird, werden es künftig schwerer haben, ihre „Rechte“ einzufordern, so RA Michael Rohrlich .
Die Düsseldorfer Richter haben dem Zahlungsbegehren eines Dienstleisters eine klare Absage erteilt. Dieser hatte die Information, dass sich ein Probe-Abonnement automatisch verlängert, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird, schlecht lesbar platziert. Es gab zwar eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters. Nach Ansicht des Gerichts sei diese jedoch überraschend und damit unwirksam. Erforderlich sei ein ausdrücklicher und leicht zu entdeckender Hinweis außerhalb der AGB.
Auf Seiten wie P2P-heute.de wird dies in aller Regel nicht befolgt. Angaben zu Preisen und etwaigen Abo-Laufzeiten lassen sich, wenn überhaupt, nur sehr schwer entdecken. Meist werden derartige Angaben ganz unten auf der Website platziert, so dass sie außerhalb des sichtbaren Bildschirmbereichs liegen. Der Anwender muss die Seite komplett herunterscrollen, um diese Angaben überhaupt zu finden. Ebenso gut lassen sie sich im zum Teil seitenlangen Kleingedruckten “verstecken”.
Daher als Tipp, auch wenn Sie mit diesem Urteil die besseren Karten haben: Schauen Sie bei Gratis-Angeboten oder verwirrend aufgebauten Web-Seiten lieber ein zweites Mal hin, bevor Sie Ihre Daten eingeben. Und sparen Sie sich den Ärger gleich von vornherein.