Als einen weiteren Erfolg „gegen die Internetpiraterie“ feiert die GEMA eine beim Landgericht Köln erwirkte einstweilige Verfügung gegen die Videoplattform „Videotube“. Den Betreibern des Portals untersagte das Gericht, weiterhin Werke aus dem GEMA-Repertoire unlizensiert zu nutzen. Laut Angaben der GEMA hatten die Betreiber von Videotube kürzlich die fortgeschrittenen Lizenzverhandlungen abgebrochen.
“Entscheidendes Anliegen der GEMA ist es, für diese innovativen Nutzungsmodelle mit den Beteiligten eine einvernehmliche Lizenzierungslösung zu finden“, so Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA. “Mit der einstweiligen Verfügung haben wir hierfür ein wichtiges Signal für die rechtliche Bewertung der Web-2.0-Plattformen gesetzt. Die Entscheidung zeigt, dass die Betreiber dieser Plattformen sich nicht jeglicher Verantwortung für Verletzungen des Repertoires unserer Mitglieder durch ihre Nutzer entziehen können.”
Die GEMA hatte bei Videotube bemängelt, dass viele der dort von den Anwendern abgelegten Videos mit Musik aus dem GEMA-Repertoire hinterlegt waren und teilweise auch komplette Musikvideos oder Musikschnitte verfügbar waren. Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Komponisten, Textautoren und Musikverlegern sowie einer Million Rechteinhabern aus aller Welt.
Die Wirtschaftswoche hatte erst kürzlich berichtet, dass sich die GEMA mit Youtube von Google geeinigt habe. Somit dürfte die deutschsprachige Website von Youtube demnächst starten, nachdem andere nationale Youtube-Seiten bereits Mitte Juni online gegangen waren .