Sharman Networks , Entwickler der Tauschbörse Kazaa, darf die Musik- und Filmindustrie wegen Urheberrechtsverletzungen verklagen. Die Kazaa-Macher hatten der RIAA Ende September 2003 vorgeworfen, illegale Versionen der Tauschsoftware unter das Volk gebracht zu haben. Für eine entsprechende Klage gab Richter Stephen V. Wilson jetzt grünes Licht.
Angeblich soll es der RIAA durch veränderte und in Umlauf gebrachte Versionen von Kazaa gelungen sein, an die Daten von Anwendern zu kommen, die Musik-Dateien getauscht hatten. Diese Veränderungen sind nach Ansicht von Sharman ebenso eine Verletzung seiner Urheberrechte, wie die damals verschickten Instant-Messaging-Nachrichten, die Warnungen an die erwischten Nutzer enthielten.
Experten schätzen die Erfolgsaussichten der Gegenklage laut US-Medienberichten eher gering ein. Sharman Networks war bereits 2002 von der Musik- und Filmbranche wegen Urheberrechtsverletzungen vor den Kadi gezerrt worden.
RIAA verklagt weitere 500 Personen (PC-WELT Online, 22.01.2004)