Microsoft hat vor dem Bundesgerichtshof in letzter Instanz einen Gerichtsprozess gegen einen Versender von Porno-Spams gewonnen. Das Gericht verurteilte den Spammer, der für die Verbreitung der Werbebotschaften gefälschte Hotmail-Konten nutzte, zur Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Zuvor war gegen den Spammer bereits eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verhängt worden.
Laut Angaben von Microsoft ist es das erste Mal, dass in Deutschland ein Spammer wegen Markenverletzung durch Verwendung gefälschter Absenderadressen rechtskräftig verurteilt worden ist. “Da der Versand von Spam-E-Mails nach deutschem Recht kein eigener Strafbestand ist, bezog sich Microsoft auf das Markengesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)”, heißt es in einer Mitteilung von Microsoft vom Donnerstag.
Microsoft hatte gegen den Spammer aus Schleswig-Holstein bereits im Dezember 2003 eine einstweilige Verfügung erreicht. Am 13. Januar 2006 wurde der Spammer dann vom Landgericht Freiburg zu einer Ordnungsgeldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt, weil er trotz der einstweiligen Verfügung weiterhin Spam-Botschaften versendete. Zugleich ging Microsoft gegen die Person wegen Markenverletzung und der illegalen Verwendung gefälschter Hotmail-Absenderadressen vor. Hier konnte Microsoft sowohl vor dem Landgericht Mannheim als auch vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe einen Sieg davon tragen. Der Spammer legte allerdings eine Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof ein, die nun Mitte März zurückgewiesen wurde.
“Der Spam-Versender muss nunmehr neben dem Ordnungsgeld auch die Prozesskosten des gesamten Verfahrens tragen und auch Schadensersatz wegen der begangenen Markenverletzungen leisten”, so Microsoft.
Der verurteilte Spammer hatte bis zuletzt bestritten, dass er für den Versand der Porno-Spams verantwortlich war. Allerdings konnte ihm nach der einstweiligen Verfügung der Versand von Spam-Botschaften in neun Fällen nachgewiesen werden, bei denen jedes Mal vermutliche mehrere tausend Spam-Mails versendet wurden. Aus diesem Grund war der Spammer zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt worden.
Sollte der Spammer nun auch nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs sein Treiben nicht einstellen, droht im eine Strafe von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft.
“Es ist erfreulich, dass aufgrund der Entscheidung des BGH feststeht, dass durch Spamming auch Markenrechte verletzt werden können”, freut sich Microsoft-Anwältin Dorothée Jasper und fügt hinzu: “Damit können Spammer über das Markengesetz nun auch strafrechtlich verfolgt werden, obwohl Spamming als solches in Deutschland keine Straftat ist.”