Die Selbstständigkeit ist für viele ein großer Traum – der erste Schritt hin zu beruflicher Unabhängigkeit, zur Verwirklichung von Ideen und zur Umsetzung eigener Konzepte. Doch die eine einzige Selbstständigkeit gibt es nicht, schon mit der Wahl der richtigen Rechtsform des Unternehmens fängt der manchmal steinige Weg hin zur Unabhängigkeit an.
Dabei sind die Selbstständigen in Deutschland ein wertvoller, kraftvoller Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung. Sie machen wirtschaftliches Wachstum möglich und bieten neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze. Der Weg in die Selbstständigkeit wird Menschen mit Tatendrang und guten Ideen nicht unbedingt einfach gemacht, denn es müssen viele Dinge beachtet und bürokratische Hürden genommen werden. Oft ist das aber durchaus auch im eigenen Interesse des Selbstständigen.
Bürokratische Hürden
Die Liste der bürokratischen Hürden kann, je nach Art und Größe des geplanten Unternehmens, sehr lang werden. Genehmigungen, Erlaubnisse, Handelsregistereinträge, Gewerbeanmeldungen, Absicherungen, Versicherungen, mögliche finanzielle Förderungen und viele weitere Punkte müssen abgearbeitet werden. Doch das Internet macht es Existenzgründern heute einfacher denn je, sich zu informieren und die Planungsphase effektiv und umfassend anzugehen. Außerdem haben sich verschiedene Initiativen zum Ziel gesetzt, es Einsteigern so einfach wie möglich zu machen. Sei es durch Beratungen, vereinfachte Anmeldungsprozesse, Förderungen und die Bereitstellung von vielseitigen Informationen.
Wir möchten Ihnen auf den nächsten Seiten ein Allround-Paket für die Planung der Selbstständigkeit geben, mit vielen weiterführenden Links und Tipps für die Ausarbeitung eines erfolgversprechenden, passenden Konzepts.

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Die wichtigste Überlegung vor dem ersten Schritt in die Selbstständigkeit ist die Festlegung auf die Rechtsform, die am besten zu den eigenen Planungen passt. Oder es gilt die Frage zu klären, ob die Freiberuflichkeit oder das Einzelunternehmen die bessere Wahl ist. Das ist eine entscheidende Überlegung, die über Erfolg oder Misserfolg des Vorhabens entscheiden kann, weil sie nach der Gründung vielseitige Auswirkungen auf das Unternehmen haben wird. Veränderungen und Erweiterungen des Unternehmens können es durchaus nötig machen, die Rechtsform mit der Zeit zu überdenken und anzupassen.
Selbstständigkeit lässt sich auch durch Unternehmensübernahmen, Franchising und andere Wege verwirklichen, aber die Neugründung ist sicher eine der wichtigsten Möglichkeiten, wenn man ein entsprechendes Konzept hat. Als erstes sollte man sich einen generellen Überblick über die Rechtsformen verschaffen. Folgende Möglichkeiten gibt es:
I. Einzelunternehmen

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Ein Einzelunternehmen besteht nur aus einem einzigen Betriebsinhaber. Diese Form der Selbstständigkeit ist besonders geeignet für Einsteiger, weil sie am übersichtlichsten und unkompliziertesten ist, und Ihnen am meisten Kontrolle lässt.
Geeignet für: Kleingewerbetreibende (Gewerbetreibende mit sehr einfach strukturierten, überschaubaren und transparenten Geschäftsbeziehungen), Handwerker, Dienstleister und Freie Berufe (wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder ähnlich gelagerte Tätigkeiten, gemäß § 18 EStG und § 1 PartGG, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen und selbständig ausgeübt werden).
Vorteile: Unabhängigkeit, wenig Formalitäten, keine zwingende Buchhaltung als Kleingewerbetreibender, kein Mindestkapital. Nachteile : Unbeschränkte Haftung, auch mit Privatvermögen. Alleinige Verantwortlichkeit für das Unternehmen.
II. Personengesellschaften

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Personengesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass die Gesellschafter des Unternehmens für die Schulden des Unternehmens persönlich haften. Sie besteht im Gegensatz zum Einzelunternehmen aus mehr als einem Gesellschafter.
1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft) Eine GbR besteht mindestens aus zwei Gesellschaftern und verlangt einen formfreien (also nicht zwingend schriftlichen) Gesellschaftsvertrag.
Geeignet für: Kleingewerbetreibende und Freiberufler, allgemein für Geschäftspartnerschaften (Praxisgemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften).
Vorteile: Kein Mindestkapital, wenige Formalitäten, Kompetenzverteilung weitgehend frei bestimmbar. Nachteile: Gesellschafter haften als Gesamtschuldner persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Bei Kaufleuten (gewerblicher Bereich) nur bei geringem Umsatz zulässig (ansonsten OHG).
2. Partnergesellschaft (PartG) Die Partnergesellschaft besteht ebenfalls mindestens aus zwei Gesellschaftern und verlangt einen schriftlichen Partnerschaftsvertrag und eine Eintragung ins Partnerschaftsregister. Bei Freiberuflern, deren Haftung per Gesetz oder Verordnung beschränkt ist, ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.
Geeignet für: Freie Berufe, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Musiker, Alternative zur GbR.
Vorteile: Kein Mindestkapital, wenige Formalitäten. Wenn nur einzelne Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst sind, so haften nur sie für berufliche Fehler, jeder Gesellschafter kann mitbestimmen. Nachteile : Grundsätzlich gesamtschuldnerische, persönliche Haftung der Gesellschafter.
3. Offene Handelsgesellschaft (OHG) Die offene Handelsgesellschaft ist generell hoch angesehen, erfordert aber das gemeinsame Betreiben eines Handelsgewerbes. Sie besteht aus mindestens 2 Gesellschaftern, wird per formfreiem Gesellschaftsvertrag gegründet und erfordert einen Eintrag ins Handelsregister.
Geeignet für: Mehrere Personen, die gemeinsam ein kaufmännisches Gewerbe betreiben wollen. Gute Alternative, wenn ein Einzelunternehmen nicht möglich ist. Bei geringem Risiko oder geringer Gewinnerwartung.
Vorteile: Im Geschäftsverkehr und bei Banken hoch angesehen, weil die Gesellschafter Bereitschaft zur persönlichen Haftung zeigen, kein Mindestkapital. Mitbestimmungsmöglichkeiten der Gesellschafter. Nachteile: Eintrag ins Handelsregister, Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich, Mitgliedschaft in der IHK, nur für Vollkaufleute möglich, insgesamt höhere Kosten, Streitigkeiten unter den Gesellschaftern können OHG gefährden.
4. Kommanditgesellschaft (KG) Die Kommanditgesellschaft besteht aus mindestens einem Komplementär und mindestens einem Kommanditisten, wobei die Geschäfte alleinig von Ersteren geführt werden. Es besteht dadurch eine unkomplizierte Möglichkeit zur Beschaffung von Startkapital. Zur Gründung ist ein formfreier Vertrag und die Eintragung ins Handelsregister nötig.
Geeignet für: Kaufleute, die (zusätzliches) Kapital benötigen und für Gesellschafter, die keine persönliche Haftung übernehmen wollen.
Vorteile: Kapital ist einfach einzubringen, der Kommanditist haftet nicht persönlich, sondern nur bis zur Höhe seiner Einlage. Gesellschafter (Kommanditisten) können von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden. Nachteile: Aufwändigere Gründungsformalitäten, höhere Kosten, Komplementäre haften persönlich als Gesamtschuldner.
5. GmbH & Co. KG Die Form der GmbH & Co. KG bietet vielseitige Möglichkeiten, es handelt sich um eine KG, bei der statt einer natürlichen Person eine GmbH die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist. Haftungsbeschränkung also wie bei einer GmbH zuzüglich der Kommanditeinlage.
Geeignet für: Kaufleute, die (zusätzliches) Kapital benötigen und für Gesellschafter, die keine persönliche Haftung übernehmen wollen.
Vorteile: Haftungsbeschränkung wie bei einer GmbH, Kapital ist unkompliziert einzubringen, Gesellschafter (Kommanditisten) können von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden. Nachteile: Aufwändigere Formalitäten zur Gründung, höhere Kosten, die GmbH haftet als Komplementär mit ihrem Gesamtvermögen, wegen der Haftungsbeschränkung und Insolvenzrisiko geringeres Ansehen im Geschäftsverkehr als eine KG, Mindestkapital.
III. Kapitalgesellschaften

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Der Grund für die Wahl der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft wird häufig die dadurch mögliche Haftungsbeschränkung sein. Gesellschafter oder Aktionäre haften grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Die Kapitalbeschaffung ist ein weiterer Vorteil, denn Gesellschafter können Kapital beisteuern, ohne sich aktiv am Unternehmen zu beteiligen. Allerdings ist das Ansehen im geschäftlichen Verkehr auch geringer und durch die fehlende persönliche Haftung die Kreditwürdigkeit nicht wie bei Personengesellschaften gegeben.
1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die wohl bekannteste Form einer Kapitalgesellschaft heißt GmbH. Sie besteht aus mindestens einem Gesellschafter (Ein-Personen-GmbH) und wird durch notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag gegründet.
Geeignet für: Für alle Unternehmer, die die persönliche Haftung beschränken wollen. Auch geeignet, wenn eine persönliche Mitarbeit nicht gewünscht ist.
Vorteile: Haftung nur bis zur Höhe der Stammeinlage bzw. des Gesellschaftsvermögens, unkomplizierteste Kapitalgesellschaft. Nachteile: Eintragung ins Handelsregister nötig, aufwändigere Formalitäten und hoher Gründungsaufwand, Mindestkapital 25.000 Euro, Kreditgeber verlangen häufig persönliche Sicherheiten, persönliche Haftung der Gesellschafter möglich (Verstöße gegen Regeln oder Durchgriffshaftung).
2. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Diese GmbH-Variante gibt es seit der GmbH-Reform, die am 1.11.2008 in Kraft getreten ist. Sie besteht aus mindestens einem Gesellschafter und erfordert die gleichen Formalitäten wie die Gründung einer GmbH. Infos zur GmbH-Reform.
Geeignet für: Kleinere Unternehmen, die die Haftung beschränken wollen.
Vorteile: Im Gegensatz zur GmbH fällt das Stammkapital von 25.00 Euro weg und liegt nur bei mindestens 1 Euro, Haftung nur bis zur Höhe der Stammeinlage bzw. des Gesellschaftsvermögens. Nachteile: siehe GmbH, Pflicht zur Rücklagenbildung, bis ein Stammkapital von 25.000 Euro aufgebracht ist.
3. Kleine Aktiengesellschaft (AG) Die AG ist eine Aktiengesellschaft ohne Börsennotierung. Anleger sind Mitarbeiter, Kunden oder Nachfolger. Der Unternehmer kann der alleinige Aktionär und Vorstand sein. Die Entscheidungsbefugnis liegt beim Vorstand, die Kontrollbefugnis beim Aufsichtsrat. Nötig sind eine notarielle Satzung und die Eintragung ins Handelsregister, bis 500 Mitarbeiter keine Mitbestimmung im Aufsichtsrat.
Geeignet für: Die AG ist eine Alternative für mittelständische Unternehmen, wenn zusätzliches Kapital benötigt wird.
Vorteile: Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, Existenzgründer können eine AG alleine gründen, brauchen aber 3 Aufsichtsräte. Weitere Anleger können beteiligt werden (Ausgabe von Aktien, Aufnahme von Kunden als Gesellschafter), Möglichkeit eines Börsenganges, Gesellschaftsform vermittelt Professionalität und Seriosität. Nachteil: Viele Formalitäten und hoher Gründungsaufwand, Eintrag ins Handelsregister, Grundkapital von 50.000 Euro, geringer Gestaltungsspielraum.
3. Eingetragene Genossenschaft (eG) Bei der eG handelt es sich um eine Rechtsform, die einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb ermöglicht. Eine schriftliche Satzung und mindestens 3 Mitglieder sind nötig. Der Vorstand erfüllt im Auftrag seiner Mitglieder Aufgaben wie Einkauf, Auftragsakquisition, Werbung usw. Eine notarielle Beurkundung der Gründung ist nicht nötig, aber eine Eintragung ins Genossenschaftsregister beim Amtsgericht. Eine öffentliche Existenzgründungsförderung ist nur möglich bei gewinnorientiert wirtschaftenden, kleinen oder mittleren Unternehmen.
Geeignet für: Zur gemeinsamen Bündelung von Interessen, für Gründungsteams und als Kooperationsmodell für kleine/mittlere Unternehmen.
Vorteile: Beschaffung von Kapital unkompliziert durch Aufnahme neuer Mitglieder möglich, Begrenzung der Haftung auf das Vermögen der eG möglich, keine persönliche Haftung der Genossenschaftsmitglieder, generelle Nachschusspflicht kann per Satzung ausgeschlossen werden, kein Mindestkapital. Nachteile: Nachschusspflichten für Mitglieder können je nach Regelung in der Satzung bestehen, viele Formalitäten.
Eine aktuelle Übersicht über die Rechstformen finden Sie auch in einer Broschüre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: GründerZeiten Nr. 33

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Auf dem Weg zur Selbstständigkeit dürfen Sie nie aus den Augen verlieren, dass letztlich eine solide Planung, das Beherrschen des nötigen Handwerkszeugs, eine transparente finanzielle Planung und eine Absicherung für alle Fälle unerlässlich sind. In den wenigsten Fällen wird man sich bereits am Anfang des langen Weges für alles entsprechend erfahrenes Personal leisten können. Das heißt, dass unterm Strich sehr viel organisatorische Arbeit an Ihnen hängen bleiben wird. Die Zusammenarbeit mit einem Anwalt und einem Steuerberater wird dagegen in den wenigsten Fällen entbehrlich sein und somit zusätzliche Kosten verursachen.
Auch ein langer Weg führt irgendwann ans Ziel – aber nur, wenn man sich nicht verläuft:
Die Idee und das Konzept Die Selbstständigkeit ist ein vielschichtiges Vorhaben. Je nach Rechtsform kann und wird Ihnen zwar niemand hineinreden, solange Sie selbst bereit sind, finanzielle Risiken zu tragen und das nötige Kapital haben. Doch an erster Stelle des Weges steht natürlich die Idee selbst. Von Ihrer Idee sollten nicht nur Sie überzeugt sein, sondern sie sollte auch eine realistische Chance auf Erfolg haben. Dazu sollten sie nicht voreilig sein, sondern alle Eventualitäten bedenken und dabei an alle Faktoren und Widrigkeiten der Realität denken. Außerdem muss bei Ihnen (oder anderen) die für das Konzept erforderliche Qualifikation vorhanden sein. Hierbei kann Ihnen immer der gute Rat von anderen helfen.
Linktipps: Vorbereitung und Beratung (Existenzgründerportal) GründerZeiten Nr. 17: (Gründungskonzept/Businessplan) Tipps zur Gründungsplanung
Der Name Der Name ist das Aushängeschild Ihres Unternehmens. Sie sollten sich hier frühzeitig Gedanken machen, welcher Name am besten geeignet ist. Ganz unabhängig davon müssen Sie beachten, dass in vielen Bereichen Namensvorschriften gelten. Beachten: Durch eine Eintragung ins Handelsregister besteht ein gewisser (beschränkter) Namensschutz. Wollen Sie einen intensiveren Schutz, dann sollten Sie sich über die Möglichkeiten einer Markeneintragung informieren – diese ist allerdings auch mit Kosten verbunden.
Linktipps: Markenschutz kann sich lohnen (Existenzgründerportal) Unternehmensname (Existenzgründerportal)
Der richtige Zeitpunkt Erlauben Ihre persönlichen, finanziellen und gesundheitlichen Verhältnisse den Schritt in die Selbstständigkeit? Oder wäre ein anderer Zeitpunkt besser geeignet? Lassen Sie sich die nötige Zeit, überstürzen sie nichts. Sind Sie aufgrund anderer Dinge in ihrem Leben bereits stark eingebunden, könnte zu wenig Zeit und Kapazität für die Selbstständigkeit vorhanden sein.

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Die richtige Rechtsform Um die Vorteile der verschiednen Rechtsformen (in Bezug auf die jeweils relevanten Steuergesetze, Risiken und Mitbestimmungsrechte) ausnutzen zu können, sollten Sie gründlich überlegen, welche Rechtsform für Sie die beste ist. Die Übersicht auf der vorherigen Seite konnte Ihnen diesbezüglich einen ersten Überblick geben.
Linktipp: Gründerzeiten Nr. 33 (Rechtsformen)
Kaufmännische Kenntnisse, unternehmerische Erfahrung und Branchen-Know-how Je nach Unternehmensbereich sollte man nicht unterschätzen, dass für eine erfolgreiche Gründung und Führung mehr oder weniger stark kaufmännische Kenntnisse und Erfahrung mit der jeweiligen Branche entscheidend für das eigene Unternehmen sein können. Bedenken Sie auch, dass im geschäftlichen Umfeld unter Umständen Tätigkeiten auf Sie zu kommen, die Sie bisher so nicht kannten. Schon einfache Dinge, wie eine Rechnungsausstellung, können an einfachen Fehlern scheitern und zu Verzögerungen führen. Eine gute Buchführung muss Einnahmen und Ausgaben festhalten und dadurch immer die finanzielle Situation des Unternehmens abbilden – das entscheidet nicht selten direkt über den Erfolg eines Unternehmens.
Linktipp: GründerZeiten Nr. 38 (Buchführung)

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Finanzielle Planung Finanzielle Planungen und Kalkulationen sind mehr als bloße Zahlen. Sie sollten immer – von der Startphase bis hin zu einem expandierenden Geschäftsbetrieb – alle finanziellen Belange stetig im Auge behalten. Im Folgenden werden einige Punkte angesprochen, aber eine komplette, professionelle Finanzierungsplanung mit Bedarfs- und Umsatzplanung, Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan darf nicht fehlen.
In der Planungsphase sollten Sie berechnen, ob die Selbstständigkeit überhaupt eine Gewinnerwartung in Aussicht stellt, die sich für Sie lohnt. Dann sollten Sie die Aufstellung des Startkapitals kalkulieren. Was benötigen Sie rechtlich, was ist für die Verwirklichung Ihrer Idee nötig. Denken Sie kurz- und langfristig.
Welche Finanzquellen Ihnen zur Verfügung stehen, sollten Sie frühzeitig und realistisch in Ihr Konzept einplanen: Eigenes Geld, private oder geschäftliche Beteiligungen, Kredite und Förderungen (dazu siehe auch nächste Seite). Achten Sie immer auf Bedingungen (etwa Zinsen) und planen Sie diese langfristig in Ihre Berechnungen mit ein, etwa auch für den Fall, dass die Gewinnerwirtschaftung geringer ist als eingeplant.
Die Liquidität Ihres Unternehmens ist im Laufe der Geschäftstätigkeit ein wichtiger Faktor. Laufende Rechnungen müssen bezahlt werden. Die Liquidität sollten einige Monate (am besten zwölf) im Voraus geplant werden. Wenn der Selbstständige den Kapitalbedarf für Forderungen und nötige Wareneinkäufe zu gering einschätzt, scheitert daran nicht selten das ganze Unternehmen.
Ein wesentlicher Faktor ist auch die richtige Einplanung von Steuern . Im ersten Jahr geht das Finanzamt etwa von Ihren Angaben über den erwarteten Gewinn aus. Doch Sie müssen immer damit rechnen, dass es anders als erwartet kommen kann – und das auch zu Ihren Ungunsten. Am Steuerberater sollte man am besten nicht sparen, denn dieser Bereich bietet auch viel Potential für eigene Einsparungen.
Linktipps: Tipps zur Gründungsfinanzierung GründerZeiten Nr. 6 (Existenzgründungsfinanzierung) Gründerzeiten Nr. 7 (Kapitalbedarf und Rentabilität) GründerZeiten Nr. 21 (Beteiligungskapital) GründerZeiten Nr. 25 (Kostenrechnung) GründerZeiten Nr. 27 (Sicherheiten und Bürgschaften) GründerZeiten Nr. 31 (Liquidität) GründerZeiten Nr. 34 (Steuern)
Preisplanung Es ist nicht einfach, den idealen Absatzpreis für ein Produkt oder eine Dienstleistung zu finden. Einerseits muss jemand kaufen, andererseits müssen die Erlöse die Kosten denken. Bedenken Sie das rechtzeitig und schauen Sie sich auf dem Markt um.
Linktipp: GründerZeiten Nr 28 (Preisgestaltung)
Absicherung Die finanzielle Absicherung des Unternehmens und je nach Rechtsform auch der beteiligten Personen ist – auch für die Zukunft – zu bedenken. Gehen Sie hierbei nicht nur von idealen Bedingungen aus, sondern planen Sie Rückschläge und Härten angemessen ein.
Handelsregister/Genossenschaftsregister Grundsätzlich müssen Unternehmensgründungen in das Handelsregister eingetragen werden. Ausnahmen sind hier nur Freie Berufe und Kleingewerbetreibende, wobei letztere sich freiwillig eintragen lassen können. Bei Genossenschaften muss eine Eintragung ins Genossenschaftsregister beim Amtsgericht erfolgen.
Linktipp: FAQ zum elektronischen Handelsregister
Gewerbeanmeldung Jede Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist in Deutschland anmeldepflichtig. Dazu teilen Sie ihrer Kommune mit, welche konkrete Tätigkeit Sie beginnen. Ausgenommen sind hier z.B. Freiberufler. Tipp: Das Internet bietet heute oft die Möglichkeit, sich online anzumelden und zu informieren. Nutzen Sie diesbezügliche Angebote Ihrer Kommune.
Linktipp: GründerZeiten Nr. 36 (Anmeldungen und Genehmigungen)
Genehmigungsverfahren
Grundsätzlich benötigen sie wegen der Gewerbefreiheit in Deutschland nach der Anmeldung keine zusätzliche Genehmigung. Ausnahmen gibt es hier nur bei einigen Branchen, unter anderem für das Handwerk, das Reisegewerbe, Spielhallen und Gaststättenkonzessionen. Erkundigen Sie sich vorher, welche speziellen Genehmigungen Sie benötigen.
Linktipp: GründerZeiten Nr. 36 (Anmeldungen und Genehmigungen)
Andere gesetzliche Anforderungen Zu beachten sind auch alle weiteren möglichen gesetzlichen Anforderungen. Darunter könnten die folgenden Punkte fallen: Arbeits- und Gesundheitsschutz für Beschäftigte, Umweltschutz, Anforderungen an Räumlichkeiten, Denkmalschutz. Informieren Sie sich rechtzeitig und planen Sie Zeitverzögerungen und zusätzliche Kosten ein.
Linktipp: GründerZeiten Nr. 19 (Arbeits- und Gesundheitsschutz)
Versicherungen Sicherheit geben Ihnen, Ihrem Unternehmen und evtl. Ihren Beschäftigten die entsprechenden Versicherungen. Erkundigen Sie sich, welche Versicherungen vorgeschrieben sind, und welche freiwilligen Versicherungen für Ihren speziellen Fall empfehlenswert sind. Bedenken Sie dabei:
Betriebliche Versicherungen. Überlegen Sie genau, welche betrieblichen Versicherungen sie benötigen, wie hoch entsprechende Risiken für Ihren Bereich sind und welche genauen Bedingungen für Sie am sinnvollsten sind. Zu beachten z.B.: Betriebs-Haftpflichtversicherung, Betriebs-Unterbrechungsversicherung, Versicherungen für Folgen von Naturereignissen und für Berufsversehen bei Dienstleistern und Freien Berufen, Sachversicherung, Elektronik-, Feuer- und Kfz-Versicherungen, Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherungen.
Persönliche Versicherungen. Denken Sie auch an sich und gegebenenfalls an Ihre Beschäftigten. Eine langwierige Krankheit oder ein Unfall sind für Selbstständige im Gegensatz zu Angestellten ein besonderes Risiko. Was Sie benötigen: Krankenversicherung, Krankentagegeld-Versicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Alters- und Hinterbliebenenversicherung. Erwerbsminderungs-, Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherung – bedenken Sie hier auch private Zusatzversicherungen. Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ist möglich. Tipp: Auch Selbstständige haben Anspruch auf Elterngeld auf Grundlage der Einkommensteuererklärung.
Linktipps: GründerZeiten Nr. 24 (Betriebliche Versicherungen) GründerZeiten Nr. 41 (Persönliche Absicherung) Beratungslinks zum Thema Versicherung und Vorsorge
Mitarbeiter Wenn Sie Mitarbeiter benötigen, dann gilt es viele damit zusammenhängende Fragen frühzeitig zu klären. Welche Beschäftigungsform ist sinnvoll und kann diese finanziert werden? Beachten Sie auch Ihre Pflichten als Arbeitgeber: Anmeldung, Versicherungsbeiträge, Urlaubsansprüche, Kündigungsbelange, Pflichtquote für Schwerbehinderte und andere gesetzliche Regelungen (etwa Arbeitszeiten und Gesundheitsvorsorge).
Linktipps: GründerZeiten Nr. 15 (Personal) GründerZeiten Nr. 19 (Arbeits- und Gesundheitsschutz)
Standortwahl und Räumlichkeiten Suchen Sie sich baulich und örtlich geeignete Geschäftsräume. Planen Sie Kosten und Folgekosten ein. Je nach Unternehmenstyp sollten Sie auch Übergangslösungen (eigenes Haus) und Bürogemeinschaften (Kostenersparnis) in Betracht ziehen. Je nach Relevanz für die jeweilige Branche sollten Sie bedenken, dass die Lage Ihres Unternehmens entscheidende Bedeutung haben kann – einerseits bezüglich der Nähe zu potentiellen Kunden und vielleicht auch zu Laufkundschaft, andererseits bezüglich der Anbindung an eine geeignete Infrastruktur.
Linktipp: GründerZeiten Nr. 42 (Standortwahl)
Unternehmensführung Wenn das Unternehmen läuft, dann stellen sich immer neue, komplexe Aufgaben im Bereich Marketing. Das ist nicht nur Werbung, sondern umfasst, dass Sie die Kunden und die Konkurrenz im Auge behalten und Ihr Unternehmen den jeweiligen Begebenheiten anpassen.
Linktipp: „Marketing-Konzept“ (Existenzgründerportal)
Krisenmanagement Auch Krisen müssen bedacht und notfalls bewältigt werden. Es ist keine Schande, wenn Sie etwas falsch machen, aber es kann der Untergang Ihres Unternehmens sein, wenn Sie das nicht bemerken oder nicht die richtigen Gegenmaßnahmen einleiten.
Linktipp: GründerZeiten Nr. 22 (Krisenmanagement)

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Kapital und Liquidität sind für die Gründungsphase und die Führung eines Unternehmens so etwas wie Lebenselixier. Ohne Geld können in vielen Fällen die nötigen Grundlagen (Arbeitsmittel, Maschinen, Personal) nicht beschafft werden, um den Gewerbebetrieb aufzunehmen oder aufrechtzuhalten. Wenn man das Geld selbst hat, dann ist es natürlich ideal. Doch auch wenn selbst keine Mittel vorhanden sind, gibt es Wege, den Schritt in die Selbstständigkeit zu schaffen.
Kredite Kredite für Ihr Unternehmen können Sie selbstverständlich jederzeit aufnehmen. Welche Sicherheiten die Bank verlangt und ob ein gewünschter Kredit überhaupt gewährt wird, hängt dabei ganz von der Rechtsform Ihres Unternehmens, der Kreditwürdigkeit und Ihrem Konzept ab. Vergleichen Sie verschiedene Angebote und planen Sie Rückzahlungskosten bei Ihrer Finanzierungsplanung ein.
Linktipp: Tipps für Kredite von Sparkassen und Banken (BMWi) eTraining: Vorbereitung auf das Bankgespräch
Öffentliche Förderungen Seit dem 1. August 2006 gibt es den sogenannten Gründungszuschuss als einheitliche Förderung für Arbeitslose. Damit soll Arbeitslosen der Schritt in die Selbstständigkeit erleichtert werden. Anspruchsberechtigt sind, verkürzt gesagt, Arbeitslose, die durch die Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit Ihre Arbeitslosigkeit beenden (§ 57 SGB III). Weiter müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, etwa die Tragfähigkeit der Existenzgründung und vorhandene Kenntnisse und Fähigkeiten. Existenzgründer, die Arbeitslose im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Arbeitnehmer einstellen, können je nach vorhandenen Haushaltsmitteln verschiedene Lohnkostenzuschüsse beantragen.
Weitere Informationen: Finanzielle Hilfen für Existenzgründer (Bundesagentur für Arbeit) PDF zum Gründungszuschuss (Bundesagentur für Arbeit)
Förderprogramme für Existenzgründer Natürlich gibt es aber auch Förderprogramme für Existenzgründer, die nicht aus der Arbeitslosigkeit kommen. Diese werden vom Bund, den Ländern oder der EU finanziert.
Förderung von Existenzgründungsberatungen. Eine solche Förderung bei der Vorbereitung Ihres Vorhabens ist unter bestimmten Voraussetzungen in vielen Bundesländern möglich. Informieren Sie sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie genauer, welche Förderungen für Sie infrage kommen.
Beispiele für weitere Fördermöglichkeiten Zuschüsse zur Unternehmensberatung Förderungen bei mangelndem Eigenkapital durch Nachrangdarlehen (ERP-Kapital) KfW-Unternehmerkredit (Förderung von Investitionen in Deutschland) KfW-StartGeld (Förderung von Existenzgründern, Freiberuflern und kleinen Unternehmen, die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind und die nicht mehr als 50.000 Euro finanzieren müssen)
Informieren Sie sich z.B. auch über den Förderassistenten auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft und Technologie.
Technologieorientierte Unternehmen Für Unternehmen im Technologiebereich stehen spezielle Förderprogramme zur Verfügung, weil solche Unternehmen oft mit technischen Innovationen oder wegen guter Marktverhältnisse besonders förderungswürdig erscheinen. Beispiele sind hier der High-Tech Gründerfonds und der ERP-Startfonds . Interessant ist in diesem Zusammenhang auch das Hightech-Strategie-Portal der Bundesregierung.
Gründercoaching Deutschland Die Förderung im Rahmen vom “Gründercoaching Deutschland” erfolgt aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF). Gewerbetreibende und Angehörige der freien Berufe können sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten von einem Coach betreuen lassen. Die Förderung im Rahmen dieses Programmes besteht in einem unterschiedlich hohen Zuschuss. Gedacht ist diese Förderung für die Start- und Festigungsphase eines Unternehmens.
Schöpfen Sie alle Möglichkeiten aus Gerade wenn Sie mit knappen finanziellen Mitteln arbeiten müssen, ist es besonders ärgerlich, wenn Sie eine mögliche Förderung nicht ausschöpfen. Informieren Sie sich deshalb gründlich über alle Möglichkeiten, die bezüglich Förderungen und Vergünstigungen für Sie in Frage kommen, und versuchen Sie diese zu erhalten. Allgemeine Linktipps über Förderungsmöglichkeiten:
Übersicht über Förderprogramme (BMWi) Förderdatenbank des Bundes

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Es gibt viele Dinge zu beachten, wenn man den Weg in die Selbstständigkeit wagt. Da ist es auch keine Schande, wenn man mal den Überblick verliert. Ideal sind in solchen Fällen Zusammenfassungen in Form von Checklisten, mit denen Sie alle relevanten Punkte noch mal vor Augen haben und abhaken können. Im Internet finden sich hier interessante Dokumente etwa auf dem Existenzgründerportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
Im Folgenden haben wir einige wichtige Fragen für Sie zusammengestellt. Sie sollten die folgenden Fragen durchgehen und zu jeder einzelnen eine überzeugende bzw. bejahende Antwort finden, wenn Sie einen reibungslosen Start in die Selbstständigkeit wünschen:

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Wenn Sie den Weg in die Selbstständigkeit planen, aber bisher noch nicht den Mut zum ersten Schritt hatten, dann sollten Sie sich Zeit nehmen, um überlegt und konzentriert alle zu beachtenden Faktoren zu durchdenken und ein erstes Konzept aufzustellen.
Professionelle Beratung
Sie sollten sich nie alleine auf die gesammelten Informationen und die eigenen Überlegungen und Konzepte verlassen. Vor dem ersten Schritt zur Gründung eines Unternehmens ist es unerlässlich, sich professionelle Beratung für den Einzelfall zu holen und seine Ideen und Konzepte prüfen zu lassen. Denn Menschen, die in den Bereichen bereits langjährige Erfahrung gesammelt haben, könnten Sie etwa auf Fehlplanungen oder Probleme aufmerksam machen, die Ihnen völlig entgangen sind. Oft bieten die Kammern oder Verbände Informationsveranstaltungen, Seminare und persönliche Berater an. Auch andere Fachleute oder freie Unternehmensberater können helfen. Hier sollten Sie notfalls auch zusätzliche Kosten einplanen und nicht scheuen. Auch nach der Eröffnung sollten Sie je nach Bedarf eine weitere, regelmäßige Beratung in Betracht ziehen. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie haben Sie im Expertenforum die Möglichkeit, Fragen zur Existenzgründung zu stellen.
Adressdatenbank für Existenzgründer Infotelefone Linksammlung für Existenzgründer
Notlösung oder Lebensperspektive
Die Motivation für den Weg in die Selbstständigkeit kann viele Gründe haben. Aufpassen sollte man dann, wenn man nur vor den aktuellen Arbeits- oder Lebensverhältnissen fliehen möchte, ohne wirklich eine klare Perspektive in der Selbstständigkeit zu sehen. Denn nur wenn man ein Ziel aktiv und mit Elan verfolgt, ist es wahrscheinlich, dass man die Kraft und das Durchhaltevermögen aufbringt, um das neue Unternehmen aufzubauen, rentabel zu machen und dauerhaft am Leben zu erhalten.
Vorsicht Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständig ist man dann, wenn man als selbstständiger Unternehmer auftritt, obwohl man wegen der Art der Beschäftigung eigentlich als Arbeitnehmer gilt bzw. gelten müsste. Um (auch rückwirkende) Ansprüche zu vermeiden, sollten Sie eine Klärung der Statusfrage bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen.
Hilfe im Internet
Im Internet finden Sie viele interessante und hilfreiche Informationen. Im Folgenden listen wir Ihnen einige wichtige Portale und PDF-Dokumente auf:
Internetportale Einfach Gründen – Unterstützung für einen reibungslosen Unternehmensstart Existenzgründungsportal des BWMi Bundesagentur für Arbeit Startothek Softwarepaket für Gründer und junge Unternehmen “nexxt” – Initiative Unternehmensnachfolge Nachfolgebörse “nexxt-change ” Gründerlexikon.de Checklisten und Übersichten auf dem Existenzgründungsportal Broschüren und Flyer auf dem Existenzgründungsportal
Sammlung zusammenfassender PDFs Starthilfe des Bundesministeriumd für Wirtschaft und Technologie(131 Seiten) Broschüre der Bundesagenur für Arbeit (84 Seiten)
GründerZeiten Ein ständig aktualisierter, für Existenzgründer und junge Unternehmen. Interessante Beispiele: Existenzgründung in Deutschland (Nr. 1) Insolvenz und Neustart (Nr. 14) Betriebliche Versicherungen (Nr. 24) Preisgestaltung (Nr. 28) Internet für Existenzgründer (Nr. 29) Rechtsformen (Nr. 33) Steuern (Nr. 34) Recht und Verträge (Nr. 35) Anmeldungen und Genehmigungen (Nr. 36) Buchführung (Nr. 38) Standortwahl (Nr. 42) Organisation (Nr. 50) Ziele setzen, Strategien entwickeln (Nr. 54)