In Folge der Terroranschläge des 11. Septembers 2001 in den USA verlangen US-Behörden von Fluggesellschaften die Weitergabe von Passagierdaten. Verdächtige Personen sollen auf diese Weise schneller identifiziert werden können. Die Daten beinhalten die Namen, Adressen und Telefonnummern der Reisenden sowie die Zahlungsart des Tickets. Im Jahr 2003 einigten sich die EU und die USA darauf, dass Airlines wegen der Weitergabe der Daten nicht verklagt werden konnten. Im Mai dieses Jahres jedoch hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass diese Vorgehensweise bis Ende September eingestellt werden müsse. Seitdem haben beide Seiten versucht, sich auf einen neuen Kompromiss zu einigen ( wir berichteten ). Diese Bemühungen sind bis zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht von einem Erfolg gekrönt. Ein Vorschlag von Michael Chertoff, dem U.S. Secretary for Homeland Security, soll bei einem Treffen der europäischen Justizminister kommenden Freitag in Luxemburg diskutiert werden.
Für die europäischen Airlines beginnt damit ein juristischer Eiertanz, bei dem sie sich entscheiden müssen, welches Gesetz sie nun brechen wollen. Halten sie sich an die Vorgaben der EU, dürften sie keine Daten weitergeben, dann drohen ihnen aber von US-Seite her bis zu 6000 Dollar Strafe pro “datenlosen” Passagier sowie Entzug der Landerechte. Liefern sie weiterhin Daten, riskieren sie Klagen von Einzelpersonen beziehungsweise Datenschutz-Gruppen, erklärt Chris Kuner, Datenschutzspezialist der Anwaltskanzlei Hunton & Williams.
Die British Airways (BA) gibt sich gelassen. Laut Unternehmen wurde von der britischen Regierung eine Air Navigation Order erlassen, die die bisherige Vorgehensweise so lange für legal erklärt, bis eine neue Vereinbarung zwischen der EU und den USA getroffen ist. “Die Anweisung der Regierung übersteigt Datenschutzgesetze der EU”, so BA-Sprecher Richard Goodfellow.
Auch die Air France werde weiterhin Passagierdaten an die USA liefern, erklärte Sprecherin Veronique Brachet. “Die Europäische Kommission hat gesagt, dass wie in die USA fliegen können, also sehe ich kein Problem”, so Brachet.
Nach Ansicht von Karim Retzer, Datenschutzspezialist der Anwaltskanzlei Morrison & Foerster, ist es unwahrscheinlich, dass Fluggesellschaften verklagt werden. Anwalt Kuner hingegen rät zur Eile, denn es bestehe durchaus die Gefahr, dass Datenschutzbeauftrage der EU anderenfalls bald gezwungen sein werden, Schritte gegen die Airlines zu unternehmen.
“Die Europäische Kommission wird wahrscheinlich die nationalen Datenschutz-Behörden bitten, nichts zu unternehmen und ihnen versichern, dass eine neue Vereinbarung kurz bevorsteht. Sollte es aber innerhalb einer Woche zu keiner Einigung kommen, besteht das Risiko, dass Datenschutz-Gruppen oder Einzelpersonen eine formale Beschwerde einreichen. Dies wiederum würde die nationalen Datenschutz-Behörden dazu zwingen, aktiv zu werden”, so Kuner.
Das folgende Szenario könnte dann laut Kuner etwa folgendermaßen aussehen: Nach einer Beschwerde würden die nationalen Datenschutz-Behörden die Airlines auffordern, keine Passagierdaten mehr zu übermitteln. Leisten die Fluggesellschaften dem Folge und fliegen trotzdem in die USA, drohen ihnen Strafzahlungen von bis zu 6000 Dollar pro Passagier und der Entzug der Landeerlaubnis.
Die zähen Verhandlungen könnten aber auch mit den Forderungen seitens der USA zu tun haben. So sieht die derzeitige (abgelaufene) Regelung vor, dass bis zu 34 verschiedene Arten von Passagier-Informationen übergeben werden können. Im vergangenen Monat erklärte Michael Chertoff, dass diese Anzahl nicht mehr ausreiche, um eine hohe Sicherheit sicherzustellen. Demzufolge haben die USA in den Verhandlungen gefordert, dass noch mehr Informationen bereitgestellt werden.
Aus Sicht von Kuner könnte die US-Regierung mit ihren Forderungen durchaus Erfolg haben. “Chertoff ist in einer wesentlich stärkeren Verhandlungsposition. Er muss keine rechtlichen Probleme in den USA befürchten, daher lastet auf ihm nicht der Druck, eine Einigung erzielen zu müssen – im Gegensatz zu seinem Gegenüber in Europa.”
USA/Europa: Streit um Passagierdaten könnte Flugverkehr beeinträchtigen (PC-WELT Online, 31.08.2006)