Justitia hat gesprochen: Die Deutsche Telekom muss ihren Mitbewerbern keine Großhandels-Flatrate für Schmalband-Internet-Zugänge anbieten. Mit einer einstweiligen Verfügung hat das Verwaltungsgericht Köln die entsprechende Anordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) aufgehoben.
Das Gericht folgte damit dem Antrag des rosa Riesen, der gegen den Beschluss der Regulierungs-Behörde geklagt hatte. Die RegTP hatte im Juni 2002 entschieden, dass die Telekom anderen Internet-Providern eine Großhandelsflatrate für Analogmodem- oder ISDN-Internetzugänge gewähren müsse (PC-WELT berichtete). Mit dieser Entscheidung machte die Regulierungsbehörde damals den Weg frei für einen chancengleichen Wettbewerb bei Schmalbandflatrates für ISDN/Modem-Nutzer.
Doch die Hoffnungen der Internet-Nutzer auf die baldige Einführung von Schmalband-Flatrates dürften mit der Gerichtsentscheidung aus Köln fürs Erste gestorben sein. Selbst wenn die Regulierungsbehörde Revision gegen das Urteil einlegt und vor der nächsten Instanz Recht bekommen sollte, wird bis zur nächsten Gerichtsentscheidung wieder einige Zeit vergehen.
Das Kölner Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Telekom selbst keine solche Flatrate verwendet und ihren Endkunden auch keine solche anbietet. Die Regulierungsbehörde könne die Telekom aber nicht verpflichten, Wettbewerbern mehr Leistungen zu ermöglichen, als sie selbst offeriere.
Telekom muss Konkurrenten Flatrate anbieten (PC-WELT Online, 12.06.2002)