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Gerichtsurteil: Telekom muss keine Schmalband-Flatrate anbieten

Justitia hat gesprochen: Die Deutsche Telekom muss ihren Mitbewerbern keine Großhandels-Flatrate für Schmalband-Internet-Zugänge anbieten. Mit einer einstweiligen Verfügung hat das Verwaltungsgericht Köln die entsprechende Anordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) aufgehoben.
Gerichtsurteil: Telekom muss keine Schmalband-Flatrate anbieten
Image: 2014