Der Brief, der bei tausenden Internet-Domain-Inhabern im vergangenen Jahr eintrudelte, wirkte auf dem ersten Blick harmlos. Der “DAD Deutscher Adressdienst” aus Hamburg bat die Empfänger, einen beigefügten Fragebogen auszufüllen und zurückzusenden. Es ginge um eine Aktualisierung des “Deutschen Internet Registers” und es solle die Domainadresse und die Rubrik bestätigt werden, der diese Adresse zugeordnet ist. Anfang dieser Woche kam dann für alle, die das Formular nicht ausgiebig durchlasen und es voreilig unterschrieben zurückschickten, die Überraschung: Sie sollen jetzt eine Rechnung in Höhe von 879,28 Euro zahlen. Im nächsten Jahr wird erneut dieser Betrag fällig.
Einige Geschädigte, denen genau das passiert ist, vertritt derzeit die Kanzlei “Michael Rechtsanwälte und Notare” aus Gevelsberg. Auf ihrer Website weist die Kanzlei auf diese Form der Abzocke hin und warnt davor.
In den konkreten Fällen würde den Geschädigten die 879,28 Euro für Werbung im “Deutschen Internet Register” in Rechnung gestellt. Es kommt allerdings noch schlimmer, so die Anwälte. In dem Fragebogen von Dezember sei vermerkt, dass der vermeintliche Auftrag zwei Jahre laufen soll. Die Kosten fallen also im kommenden Jahr erneut an. Der Schaden würde sich also auf 1.758,56 Euro summieren.
Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei rät allen Betroffenen, den Vertrag sofort wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Vor allem Betroffene, die ihre Domain für nicht-gewerbliche Zwecke nutzen, hätten gute Chancen, sich zu wehren. “Das Formular war völlig verwirrend, es deutete alles darauf hin, dass lediglich eine bereits bestehende Eintragung kostenlos bestätigt werden sollte“, so Solmecke.
Wie verwirrend das Formular verfasst war, hat beispielsweise diese Website bereits Anfang Dezember 2004 dokumentiert, als der Verfasser ebenfalls einen Brief vom “DAD Deutscher Adressdienst” erhielt. Nur versteckt, so der Schreiber, sei der Hinweis auf einen “kostenpflichtigen Anzeigenauftrag” vermerkt gewesen. Und auch die entstehenden Kosten seien versteckt gewesen.
Die Kanzlei wertet das Schreiben des Deutschen Adressdienstes vom Dezember als einen ungewöhnlich breit angelegten Versuch, Kunden für ein so genanntes Adressgrab zu gewinnen. Ähnliche Formulare seien auch in Österreich und Großbritannien kursiert. Bereits Ende 2003 habe das Unternehmen Formulare verschickt, die zum Eintrag in das “Deutsche Telefax Verzeichnis” aufforderten. Die Schreiben ähnelten von der Schrift und der Farbgebung Schreiben der Deutschen Telekom.
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