Die Münzen des Deutschen Reichs sind unter Sammlern sehr beliebt. Das gilt auch für Exemplare aus den Jahren 1933 bis 1945. Zu Beginn des 3. Reichs fehlte das Hakenkreuz als Symbol der Nationalsozialisten zwar noch auf den Münzen, Mitte der 30er Jahre bekam der Reichsadler auf dem Revers dann aber das Hakenkreuz unter die Krallen. Einen solchen numismatischen Schatz – eine 5-Reichsmarkmünze mit Reichspräsident Hindenburg – wollte ein Rentner aus München bei Ebay versteigern. Und handelte sich dafür eine Anzeige ein.
Denn die Staatsanwaltschaft München interpretierte das als “Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organe”, wie die Süddeutsche Zeitung in ihre Printausgabe vom 8. Februar berichtet. Der zuständige Amtsrichter sah das allerdings zunächst anders und lehnte den von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl gegen den Rentner ab. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Landgericht München ein, das einen Prozesstermin festlegte.
Staatsanwalt Müller will mit seinem harten Vorgehen erreichen, dass jeglicher Anschein vermieden werde, dass nationalsozialistische Symbole in Deutschland geduldet würden. Im Internet hätten Millionen Zugriff auf die Seiten von Ebay, da könnte man Nazi-Symbole nicht akzeptieren. Dabei gehe es dem Staatsanwalt nicht darum, den Handel mit Münzen aus dem dritten Reich zu unterbinden. Nur eindeutige NS-Symbole wie das Hakenkreuz müssten eben abgedeckt werden (wie es PC-WELT bei dem Foto zu dieser Meldung gemacht hat).
Der Rentner hält diese Ansicht für Unsinn und betont zudem, dass er kein Nazi sei. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Begründung des Amtsrichters, der die Klage der Staatsanwaltschaft ablehnte. In jedem Spielfilm über das dritte Reich würden Nazisymbole gezeigt – auch das bliebe ohne Folgen.
Nachtrag: Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hat die 18. Strafkammer des Landgerichts München I am 8.8.2006 das Verfahren gem. § 153 StPO eingestellt. Der Rentner kann also aufatmen.
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