Das von den Napster -Betreibern angestrengte Berufungsverfahren hat nach einem Bericht unseres Schwestermagazins Computerwoche gestern das Urteil vom Juli 2001 bestätigt, nach dem die Musiktauschbörse geschlossen wurde. Damals hatte die vorsitzende Richterin Marilyn Hall Patel gefordert, dass urheberrechtlich geschützte Werke zu 100 Prozent gefiltert werden müssten. Der damalige Napster-Chef Hank Barry hatte zwar Filtersoftware installiert, diese konnte jedoch den Tausch betroffener Musiktitel nur zu 99,4 Prozent unterbinden.
Zwar hatte das Berufungsgericht die Schließungsanweisung zunächst aufgehoben, für Napster ändert sich durch das aktuelle Urteil jedoch so gut wie nichts. Denn die Tauschbörse ist ohnehin geschlossen, weil der neue Eigentümer Bertelsmann an einem Neustart mit kostenpflichtigen Angeboten arbeitet.
Seit Januar läuft zwar ein Testbetrieb, offenbar ist es dem Konzern bislang jedoch nicht gelungen, sich mit der Musikindustrie über ein Lizenzmodell zu einigen. Je länger Napster jedoch offline bleibt, desto mehr schwindet unter den Internet-Nutzern das Interesse an der ehemaligen Musik-Tauschbörse.
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