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Schutz vor hoher Telefonrechnung

Verbraucher müssen vom neuen Jahr an keine Angst mehr vor Telefonrechnungen mit weit überhöhten Rechnungen haben. Ab dem 1. Januar 2001 können Sie selbst festlegen, wie hoch Ihre Telefon-Gebühren maximal sein dürfen. Der Schutz vor Betrug wird sich allerdings nicht auf im Ausland benutzte Handys erstrecken.