„Wenn am Gerät etwas dran ist, habe ich keinen Ansprechpartner“. So oder so ähnlich lauten viele Vorbehalte gegen den Einkauf hochwertiger Güter im Internet. Dabei ist die Rechtslage völlig klar: Beim Onlineshopping haben Sie nicht nur die gleichen Rechte wie beim örtlichen Händler, vielmehr gehen sie noch weit darüber hinaus.
Während das Ladengeschäft einen gekauften Artikel höchstens auf Kulanz umtauscht, besteht beim Onlineshopping ein generelles Rückgaberecht. Innerhalb von zwei Wochen Zeit können Sie sämtliche online oder telefonisch bestellten Waren ohne Angaben von Gründen wieder zurückschicken. Der Händler muss Ihnen das im Voraus gezahlte Geld inklusive der Versandkosten wieder zurückzahlen. Bei einem Bestellwert von mehr als 40 Euro ist der Verkäufer sogar verpflichtet, das Porto für die Rücksendung zu übernehmen.
Sie können alles zurückschicken – Rückporto trägt der Händler
Sinn und Zweck dieses weitreichenden Rückgaberechts ist, dass Sie sich bei online bestellen Waren vor dem Kauf kein richtiges Bild machen können, anders als im Geschäft also insbesondere nicht anfassen oder ausprobieren können. Das alles dürfen Sie ausdrücklich während dieser 14 Tage! Nur der Wert der Ware darf nicht gemindert werden, sonst kann Ihnen der Verkäufer diese Wertminderung bei der Rückzahlung abziehen. Als Wertminderung gilt – abgesehen von versiegelten Datenträgern mit Musik, Videos und Software – ausdrücklich nicht das Öffnen der Originalverpackung. Ausprobieren eines Tablets, PCs oder Handys ist ebenfalls auf jeden Fall erlaubt.

Die 14-Tage-Frist für die Rückgabe beginnt frühestens mit dem Erhalt der Ware, keineswegs schon mit der Bestellung. Ferner muss der Onlinehändler bereits bei der Bestellung auf dieses Widerrufsrecht aufmerksam machen, sonst verlängert sich die Frist auf einen Monat. Die Rücksendung können Sie schriftlich per Mail, Brief oder Fax erklären oder einfach die Ware zurückschicken. Hat der Onlineshop keinen Retourschein beigelegt, kontaktieren Sie am besten den Verkäufer vor dem Zurückschicken, ob Sie das Rückporto vorlegen sollen oder er Ihnen einen Retourschein per Mail zusendet. Sonst ist Ärger wegen der Kostenübernahme vorprogrammiert.
Ihre Rechte bei Ebay oder Amazon Marketplace
Ausgenommen von der Rückgabe sind kundenspezifische Sonderanfertigungen, verderbliche Ware sowie Zeitungen und Zeitschriften. Der freiwillige Verzicht auf das Widerrufsrecht ist nicht möglich , beispielsweise wenn Sie schneller einen online bestellten Internetzugang bekommen möchten.
Der Dschungel durch Garantie und Gewährleistung
Neben diesem weitreichenden Widerrufsrecht bei Internetgeschäften gelten beim Onlineshopping zusätzlich die gleichen Regelungen, als wenn Sie in einem Ladengeschäft kaufen: Umgangssprachlich spricht man meist von Garantie, doch im juristischen Sinne heißt es richtig Gewährleistung. Der Händler – nicht der Gerätehersteller – muss bei Neuware zwei Jahre auf so genannte Sachmängel leisten. Bei gebrauchten Artikeln lässt sich die Frist auf ein Jahr beschränken. Zu Sachmängeln zählt natürlich der Fall, dass ein Gerät kaputt geht. Dazu zählen aber auch solche Eigenschaften, die Verkäufer oder Hersteller versprechen. Lesen Sie in der Werbung für einen PC-Monitor von integrierten Lautsprechern, muss der Händler den Bildschirm in diesem Fall zurücknehmen, wenn das Gerät anders als zugesichert keine Lautsprecher besitzt.

Die Gewährleistung ist im Gesetz festgeschrieben, sie lässt sich deshalb nicht durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Händlers einschränken. Formal gilt die Gewährleistung nur für solche Mängel, die bereits beim Kauf im Gerät gesteckt haben. Das aber ist, wenn überhaupt, nachträglich nur schwer festzustellen. Deshalb gehen die Gerichte davon aus, dass ein Fehler, der in den ersten sechs Monaten dieser Zweijahresfrist auftritt, bereits von Beginn an vorhanden war. In den verbleibenden 18 Monaten müssen Sie dies im Zweifel durch ein Gutachten beweisen, doch in der Praxis werden Sie nur selten auf einen Händler stoßen, der dies verlangt.

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Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung steht es dem Hersteller frei, eine Garantie zu geben: Diese Garantie ist eine freiwillige Leistung, deren Dauer und Umfang er beliebig festlegen kann. Lassen Sie sich bei einem Gerätedefekt also nicht vom Händler abwimmeln, indem dieser auf die Herstellergarantie verweist. Ihr Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Geschäft wird durch eine Herstellergarantie nicht eingeschränkt.
Wichtige Aspekte bei Garantie-Leistungen