Sollte es tatsächlich zur Aufhebung kommen, wäre dafür ein Formalfehler verantwortlich, wie er auch bei einer reinen Papierwahl auftreten könnte. Es ist denkbar, dass die ÖH-Wahl im Falle einer Aufhebung den Instanzenweg durchläuft und somit zum Fall für den Verfassungsgerichtshof ( VfGH ) wird. Da das E-Voting-Konzept grundsätzlich in der Kritik steht, könnte das letztendlich sogar ein positiver Nebeneffekt des Uni-Experiments werden, so Steinhofer.
“Vor dem Einsatz bei einer Nationalratswahl wäre es aus Gründen der Rechtssicherheit wünschenswert, dass der VfGH das E-Voting prüft. Dafür könnte die ÖH-Wahl einen willkommenen Anlassfall bilden”, sagt Steinhofer. Denn die nach wie vor bestehenden Bedenken bezüglich der Sicherheit und Anonymität beim E-Voting werfen die Frage auf, ob das E-Voting überhaupt verfassungskonform ist.
“Die drohende Annulierung der ÖH-Wahl bestätigt leider unsere Kritik an der schlechten Vorbereitung und Durchführung rund um das E-Voting”, erklärt die Grüne Nationalratsabgeordnete Daniela Musiol im Gespräch mit pressetext. Die Grünen kritisieren, dass das eingesetzte System ohne Vergabeverfahren zum Zug kam und Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Wahlmissbrauch bis zum Schluss nicht ernst genommen wurden.
In Zeiten von Web 2.0 und offener Internetkommunikation spiele das Thema E-Voting eine wichtige Rolle. “Selbstverständlich sollten wir in dieser Hinsicht weiter investieren und Wege ausloten, wie ein zukünftiges System aussehen muss, das die demokratischen Grundrechte gewährleistet”, meint Musiol. Leider habe Bundesminister Hahn nicht darauf geachtet, dass das Projekt eine weiße Weste behalte, so die Grüne Abgeordnete.
Eine mögliche Wiederholung der Wahl bewertet Musiol ungeachtet der anfallenden Kosten als positiv: “Ich denke, das demokratiepolitische Argument geht in diesem Fall sicherlich vor, auch wenn eine Wahlwiederholung für alle antretenden Fraktionen keine angenehme Sache ist.”
Obwohl bei den ÖH-Wahlen im Mai 2009 schon frühzeitig formale Fehler auf den E-Voting-Stimmzetteln entdeckt wurden, die einen formalen Einspruch gegen das Ergebnis wahrscheinlich machten, wurde das Experiment durchgezogen. Eine Korrektur der Stimmzettel während der laufenden Wahl hätte laut Experten praktisch garantiert, dass kein ordnungsgemäßes Verfahren stattfindet. “Es hätte damit unterschiedliche Bedingungen für verschiedene Wähler gegeben”, erklärt Robert Krimmer, Direktor von E-Voting.CC , im Gespräch mit pressetext. Eine formale Anfechtung wäre dann ebenso unausweichlich gewesen. (pte)