Ein 18-Jähriger muss sich wegen seines Lynch-Aufrufs nun vor einem Jugendschöffengericht in Aurich verantworten. Nachdem die Polizei bekannt gab, dass sie im Mordfall einer 11-jährigen einen Tatverdächtigen in U-Haft genommen hatte, rief der Ostfriese am 27. März auf Facebook zur Selbstjustiz auf. Dem Aufruf folgten immerhin 50 Menschen, die sich vor der Emdener Wache versammelten. Stundenlang forderte der wütende Mob die Herausgabe des 17-jährigen Verdächtigen und wie später bekannt wurde, Unschuldigen.
Wer öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufruft, verstößt gegen Paragraf 111 Strafgesetzbuch. Im Emdener Lynchprozess hat der 18-Jährige Glück im Unglück. Da die Tat, also die Aufforderung zur Selbstjustiz, ohne Folgen blieb, blühen dem selbsternannten Richter maximal bis zu fünf Jahren Gefängnis, sollte er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.
Hätte der Mob Erfolg gehabt und die Herausgabe des 17-jährigen erzwungen und ihn gelyncht, wäre Paragraf 26 des Strafgesetzbuches in Kraft getreten. Demnach werden Anstifter gleich dem Täter bestraft. Mord regelt der Paragraf 211 StGB und wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet.