Samsung hat binnen weniger Tage eine dritte Niederlage vor einem deutschen Gericht im Kampf gegen Apple erlitten. Nach den beiden Patentklage-Niederlagen vor dem Landgericht Mannheim folgt nun eine Niederlage vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Im Geschmacksmuster-Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Dienstag entschieden, dass Samsung die beiden Tablet-PCs Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 8.9 auch weiterhin nicht in Deutschland verkaufen darf. Damit bestätigt das Oberlandesgericht Düsseldorf das Urteil vom 9. September 2011 vom Landgericht Düsseldorf. Das Landgericht hatte der deutschen Tochter der südkoreanischen Samsung-Muttergesellschaft Samsung untersagt, das Galaxy Tab 10.1 in der Europäischen Union “herzustellen, einzuführen oder in Verkehr zu bringen.” Am 15. September 2011 fällte das Landgericht Düsseldorf auch im Zusammenhang mit dem Galaxy Tab 8.9 diese Entscheidung. Beide Urteile betreffen nur die deutsche Tochterunternehmen von Samsung und nicht die südkoreanische Muttergesellschaft, weil, so heißt es in der Begründung, keine internationale Zuständigkeit des Landgerichts Düsseldorf gegeben sei. Samsung hatte sich gegen die Urteile des Landgerichts Düsseldorf vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf zu Wehr gesetzt. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf fand dazu am 20. Dezember 2011 eine mündliche Verhandlung statt. In diesem Fall hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun die Entscheidung getroffen, dass der Vertrieb der beiden Tablet-PCs auch weiterhin in Deutschland unzulässig sei. In dem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf heißt es, dass der Vertrieb des „Galaxy Tab 10.1“ gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstoße, weil das Samsung-Modell das Apple-Tablet „iPad“ in unlauterer Weise nachahme (§ 4 Nr. 9 b) Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb). Samsung nutze das herausragende Ansehen und den Prestigewert des „iPads“ unlauter aus. Apple verliert aber Geschmacksmuster-Streit Das von Apple eingetragene Geschmacksmuster habe Samsung aber dagegen nicht verletzt. Im Falle des Geschmacksmusterbegehrens hatte das Oberlandesgericht anders als das Landgericht auch bezüglich der Samsung-Mutter in Südkorea eine gemeinschaftsweite gerichtliche Zuständigkeit angenommen. Demnach sei die deutsche Samsung-Tochter als “Niederlassung” der Samsung-Mutter anzusehen. Der Schutzbereich des Apple-Geschmacksmusters sei aber eingeschränkt. Dabei verweist das Oberlandesgericht Düsseldorf auf eine ältere US-Patentanmeldung eines anderen Unternehmens über “Ozolins-Designs”, in der bereits ein rahmenloser Flachbildschirm erwähnt wird. Das Oberlandesgericht Düsseldorf vertritt außerdem die Ansicht, dass sich das Galaxy Tab 10.1 ausreichend deutlich von Apple angemeldetem Geschmacksmuster unterscheide. So bestehe das von Apple angemeldete Geschmacksmuster “ästhetisch wahrnehmbar” aus zwei Bauteilen: Einer Schale und einer abdeckenden Frontseite. Das Galaxy Tab 10.1 bestehe dagegen aus drei Teilen: einer Vorderseite, einer Rückseite und einem verklammernden Rahmen. Kleiner Punktsieg für Samsung Einen kleinen Punktsieg kann Samsung immerhin für die Gültigkeit des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf verbuchen. “Da der Anwendungsbereich des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb – anders als der Gemeinschaftsgeschmacksmusterschutz – auf Deutschland beschränkt ist, gilt das Verbot lediglich für das Bundesgebiet”, erläutert das Oberlandesgericht Düsseldorf in seiner Urteilsbegründung, die auch für das Galaxy Tab 8.9 gilt. Samsung Galaxy Tab 10.1N nicht betroffen Mittlerweile hat Samsung ohnehin reagiert und liefert in Deutschland das Samsung Galaxy Tab 10.1N aus. Die Richter vom Oberlandesgericht Düsseldorf betonen, dass ihr Urteil ausschließlich für das Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 8.9 gelte und damit nicht für das Nachfolgemodell Galaxy Tab 10.1N. Das verschafft Samsung allerdings nur eine kurze Atempause, denn im Falle des Galaxy Tab 10.1N wird das Landesgericht Düsseldorf nach der mündlichen Verhandlung am 22. Dezember 2011 ein Urteil am 9. Februar 2012 verkünden.
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OLG Düsseldorf bestätigt Verkaufsverbot für zwei Samsung-Tablets
Samsung muss im Kampf gegen Apple eine weitere Niederlage hinnehmen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Dienstag die Verkaufsverbote gegen zwei Tablet-PCs von Samsung bestätigt.

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