Die Rechtsanwalts-Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft berichtet am Dienstag in ihrem Blog lhr-law.de von der “ersten Facebook-Abmahnung wegen eines fremden Fotos an der Pinnwand”. Demnach habe ein Mandant der Kanzlei eine Abmahnung wegen der öffentlichen Zugänglichmachung eines Lichtbilds auf Facebook erhalten. Das besondere an dem Fall sei aber, dass nicht der Abgemahnte selbst das Bild auf Facebook hoch geladen habe – hier wäre die Rechtslage klar: Der Abgemahnte ist schuldig – sondern dass das betreffende Bild von einem Dritten auf die Pinnwand des Abgemahnten hoch geladen wurde. “Dieser kann naturgemäß gar nicht überprüfen, ob derjenige auch Rechteinhaber ist, der aus der Pinnwand postet”, so Rechtsanwalt Arno Lampmann, in seinem Blog-Eintrag.
Der Rechtsanwalt äußert den Verdacht, dass der Abmahner von einer ARD-Ratgeber-Fernsehsendung inspiriert worden sein könnte, die am 31. März 2012 lief und in der Rechtsanwälte darauf hingewiesen hätten, dass Facebook-Nutzer auch für Inhalte haftbar gemacht werden önnten, die von Dritten auf der Pinnwand veröffentlicht wurden.
“Die uns nun vorliegende Abmahnung, die sicherlich nicht die letzte bleiben wird, ist trauriges Zeugnis dafür, dass man bei den Betrieb einer Facebook-Seite auch und gerade als Privatperson nicht vorsichtig genug sein kann”, so Lampmann und weiter: “Die Gefahr, wegen Rechtsverletzungen in Anspruch genommen zu werden, ist offensichtlich größer als viele denken.”
Im konkreten Fall ist derzeit noch unklar, welchen Schadensersatz der Abmahner bei dem Abgemahnten geltend machen wird. In der Abmahnung fordert der Abmahner die sofortige Entfernung des beanstandeten Bildes und eine mit einer Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungserklärung. Die Höhe des Schadensersatzes will der Abmahner erst dann berechnen, wenn er vom Abgemahnten die Information erhält, wie lange das Bild auf der Pinnwand gewesen ist.