Im Telekommunikationsgesetz (TKG) ist festgelegt, welche Verkehrsdaten ein Provider speichern darf. Trotzdem würde sich bei Kontrollen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, immer wieder zeigen, dass die Telekommunikations-Anbieter diese Richtlinien nach ihren Vorstellen auslegen. Oft seien die Speicherfristen deutlich zu hoch ausgelegt. In einem neuen Leitfaden , der mit Vertretern der Branche erstellt wurde, sollen daher alle Unklarheiten ausgeräumt werden. So müsste beispielsweise auf die Speicherung erfolgloser Anrufversuche verzichtet werden. Nach Angaben der Bundesnetzagentur speicherte jedoch die Deutsche Telekom derartige Informationen im vergangenen Jahr noch über einen Monat lang. Eine längere Speicherung sei jedoch möglich, wenn es sich um Verbindungen zu kostenlosen Rufnummern oder um im Ausland getätigte Anrufe handelt, da diese Informationen hier teilweise für die Abrechnung benötigt werden.
So surfen Sie absolut anonym im Internet – Sicherheit Das Telekommunikationsgesetz würde zudem auch keine darüber hinausgehende Speichermöglichkeit für eine mögliche Strafverfolgung vorsehen. Die für eine Anfrage von Sicherheitsbehörden oder Nachrichtendiensten abgelegten Informationen müssen ebenfalls dem Leitfaden entsprechen.