Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Anfang 2012 muss sich jeder Käufer einer Prepaid-SIM-Karte ausweisen, anonymes Telefonieren über das Mobiltelefon ist damit nicht mehr möglich. Diese Entscheidung wird von der Piraten-Partei kritisiert, eine Anfechtung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird bereits angestrebt. Das Mitglied der Piratenfraktion Patrick Breyer aus Schleswig-Holstein sieht im Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Beschneidung der Bürgerrechte. Seiner Meinung nach gehöre Anonymität in Bereichen wie Presse, bei Geschäftsvorgängen oder politischen Protesten zu den Grundrechten eines Menschen. Die Begründung des Verkaufsverbots für eine bessere Verfolgung von Straftaten sei nach Meinung von Beyer irreführend. Meist würden aus dem EU-Ausland eingeführte Handykarten für kriminelle Machenschaften verwendet.
Kostenfalle Ausland: Ausländische SIM-Karte vor dem Urlaub bestellen Die Piraten-Partei bekommt bei ihrem Vorhaben nun überraschend Rückendeckung durch das Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein. Der Chef der Behörde Thilo Weichert gab gegenüber dem Handelsblatt Online an, dass die Chancen für einen Prozess sehr gut stünden. Hierbei müsste das Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit dem Grundrechtsschutz der Handynutzer in Einklang gebracht werden.