Abzocke Download
: So arbeiten Download-Abzocker
Lesen Sie in diesem Beitrag
- 1So arbeiten Download-Abzocker
- 2Abzockversuch per Mail-Rechnung
- 3So schützen Sie sich: Abwehrtipps gegen Download-Abzocke
So schützen Sie sich: Abwehrtipps gegen Download-Abzocke
Keine Chance für Abzocker: Mit unseren Tipps schützen Sie sich gegen die Abo-Falle.
Seien Sie misstrauisch, wenn Sie Ihre persönlichen Daten angeben sollen, insbesondere Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung. Falls Sie fiktive Daten angeben: Denken Sie daran, dass Sie neben Ihrer IP-Adresse weitere Spuren hinterlassen, etwa eine auf Ihren Namen registrierte Mailadresse.
Prüfen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), und schauen Sie auf mögliche Zahlungsverpflichtungen. Speichern Sie die AGB und andere Vertragsbestandteile als PDF ab. Oder erstellen Sie eine Kopie der Seite (etwa mit Furl.net), die diese zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses dokumentiert. Denn: Auch online können Sie einen gültigen Vertrag eingehen.
Prüfen Sie bei Erhalt einer unerwarteten Rechnung, ob Sie wirklich einen Vertrag eingegangen sind. Dazu muss der Anbieter in geeigneter Weise über die Vertragsbestandteile informiert haben. Ein kleiner Hinweis auf die Art der Vertragsbeziehung, möglicherweise ganz am Ende der Seite oder gar nur in den AGB, reicht hierfür nicht aus.
Auch wenn ein Inkassobüro eingeschaltet wird, müssen Sie nicht nervös werden. Wichtig zu wissen: Die Extrakosten fürs Inkasso trägt der Anbieter des Dienstes, sofern die Rechnung nicht rechtens ist. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrifft, müssen Sie reagieren: Legen Sie unbedingt binnen 14 Tagen Einspruch ein. Wichtig: Das Gericht, das den Mahnbescheid ausgefertigt hat, hat den Fall nicht geprüft, sondern verlässt sich auf die Aussage des Rechnungsstellers.
Lassen Sie sich nicht einschüchtern, auch wenn das Unternehmen mit der Vorratsdatenspeicherung droht. Vermeiden Sie jede unnötige Kommunikation mit dem Rechnungssteller. Insbesondere wenn er Ihre persönlichen Daten (mit Ausnahme der Mailadresse) nicht kennt, brauchen Sie ihm diese auch nicht nachträglich mitzuteilen.
Jugendliche unter 18 Jahren können ohne die Zustimmung ihrer Eltern keine Abo-Verträge abschließen. Abgesehen davon: Auch die Eltern haften nur dann, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht in ausreichendem Maß nachgekommen sind. Inwieweit sie diese aber im Internet erfüllen müssen (und ob sie das überhaupt können), ist fraglich.
Seien Sie misstrauisch, wenn Sie Ihre persönlichen Daten angeben sollen, insbesondere Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung. Falls Sie fiktive Daten angeben: Denken Sie daran, dass Sie neben Ihrer IP-Adresse weitere Spuren hinterlassen, etwa eine auf Ihren Namen registrierte Mailadresse.
Prüfen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), und schauen Sie auf mögliche Zahlungsverpflichtungen. Speichern Sie die AGB und andere Vertragsbestandteile als PDF ab. Oder erstellen Sie eine Kopie der Seite (etwa mit Furl.net), die diese zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses dokumentiert. Denn: Auch online können Sie einen gültigen Vertrag eingehen.
Prüfen Sie bei Erhalt einer unerwarteten Rechnung, ob Sie wirklich einen Vertrag eingegangen sind. Dazu muss der Anbieter in geeigneter Weise über die Vertragsbestandteile informiert haben. Ein kleiner Hinweis auf die Art der Vertragsbeziehung, möglicherweise ganz am Ende der Seite oder gar nur in den AGB, reicht hierfür nicht aus.
Auch wenn ein Inkassobüro eingeschaltet wird, müssen Sie nicht nervös werden. Wichtig zu wissen: Die Extrakosten fürs Inkasso trägt der Anbieter des Dienstes, sofern die Rechnung nicht rechtens ist. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrifft, müssen Sie reagieren: Legen Sie unbedingt binnen 14 Tagen Einspruch ein. Wichtig: Das Gericht, das den Mahnbescheid ausgefertigt hat, hat den Fall nicht geprüft, sondern verlässt sich auf die Aussage des Rechnungsstellers.
Lassen Sie sich nicht einschüchtern, auch wenn das Unternehmen mit der Vorratsdatenspeicherung droht. Vermeiden Sie jede unnötige Kommunikation mit dem Rechnungssteller. Insbesondere wenn er Ihre persönlichen Daten (mit Ausnahme der Mailadresse) nicht kennt, brauchen Sie ihm diese auch nicht nachträglich mitzuteilen.
Jugendliche unter 18 Jahren können ohne die Zustimmung ihrer Eltern keine Abo-Verträge abschließen. Abgesehen davon: Auch die Eltern haften nur dann, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht in ausreichendem Maß nachgekommen sind. Inwieweit sie diese aber im Internet erfüllen müssen (und ob sie das überhaupt können), ist fraglich.
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