Abzocke Download
: So arbeiten Download-Abzocker
Lesen Sie in diesem Beitrag
- 1So arbeiten Download-Abzocker
- 2Abzockversuch per Mail-Rechnung
- 3So schützen Sie sich: Abwehrtipps gegen Download-Abzocke
Abzockversuch per Mail-Rechnung
Kostenpflichtige Beschwerden: Hotlines bitten zur Kasse
Neben den Anwendern, die zähneknirschend ihre Rechnung bezahlen (pro Kunde immerhin knapp 200 Euro), hat die Opendownload-Abzock-Site eine weitere lukrative Einnahmequelle entdeckt: die Telefongebühren für ihre völlig nutzlose Hotline. Egal zu welcher Tageszeit wir die Hotline anriefen, wir erlebten immer das gleiche: Eine freundliche Frauenstimme weist auf die Sprechzeiten der Hotline hin, teilt mit, dass wir gleich verbunden werden – bis wir schließlich mit einem Hinweis, dass der Teilnehmer nicht erreichbar sei, aus der Leitung fliegen. Selbst wenn es sich hierbei nur um eine 01805-Nummer handelt, die den Anwender 14 Cent pro Minute kostet, landen bei jedem Telefonat einige Cent in der Kasse der Abzocker.
Neben den Anwendern, die zähneknirschend ihre Rechnung bezahlen (pro Kunde immerhin knapp 200 Euro), hat die Opendownload-Abzock-Site eine weitere lukrative Einnahmequelle entdeckt: die Telefongebühren für ihre völlig nutzlose Hotline. Egal zu welcher Tageszeit wir die Hotline anriefen, wir erlebten immer das gleiche: Eine freundliche Frauenstimme weist auf die Sprechzeiten der Hotline hin, teilt mit, dass wir gleich verbunden werden – bis wir schließlich mit einem Hinweis, dass der Teilnehmer nicht erreichbar sei, aus der Leitung fliegen. Selbst wenn es sich hierbei nur um eine 01805-Nummer handelt, die den Anwender 14 Cent pro Minute kostet, landen bei jedem Telefonat einige Cent in der Kasse der Abzocker.
Heiße Luft für viel Geld: 8 Euro pro Monat für nichts als Links
Was bekommt der Kunde eigentlich für seine 8 Euro monatlich von Opendownload? Open Office ist die aktuelle Empfehlung der Site – doch die Datei wird nicht einmal bei Opendownload.de bereitgestellt. Statt dessen gibt es nur einen Link auf die Projektseite. Überhaupt finden sich hier nur kostenlos erhältliche Tools, und die sind – zumindest im Fall der Software größerer Unternehmen (etwa Microsoft, Google, verschiedene Sicherheits-Software-Hersteller) – auch lediglich verlinkt. Eine Ausnahme bildet bislang Adobe: Hier stellt Opendownload den Flash-Player und den Adobe Reader in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung – und das, obwohl das Unternehmen selbst seriösen Sites lediglich das Verlinken auf Adobe-Server gestattet. Die Hersteller der Programme sind verständlicherweise wenig begeistert. „Das kann uns nicht egal sein, wenn hier mit unserem guten Namen Kunden hinters Licht geführt werden“, erklärt ein Adobe-Sprecher. Der Fall werde derzeit geprüft.
Was bekommt der Kunde eigentlich für seine 8 Euro monatlich von Opendownload? Open Office ist die aktuelle Empfehlung der Site – doch die Datei wird nicht einmal bei Opendownload.de bereitgestellt. Statt dessen gibt es nur einen Link auf die Projektseite. Überhaupt finden sich hier nur kostenlos erhältliche Tools, und die sind – zumindest im Fall der Software größerer Unternehmen (etwa Microsoft, Google, verschiedene Sicherheits-Software-Hersteller) – auch lediglich verlinkt. Eine Ausnahme bildet bislang Adobe: Hier stellt Opendownload den Flash-Player und den Adobe Reader in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung – und das, obwohl das Unternehmen selbst seriösen Sites lediglich das Verlinken auf Adobe-Server gestattet. Die Hersteller der Programme sind verständlicherweise wenig begeistert. „Das kann uns nicht egal sein, wenn hier mit unserem guten Namen Kunden hinters Licht geführt werden“, erklärt ein Adobe-Sprecher. Der Fall werde derzeit geprüft.
Abzock-Versuch per Mail-Rechnung und IP-Adresse
Viele Anwender haben sich nur mit einer gültigen E-Mail-Adresse und falschen Adressangaben angemeldet. Aber auch sie bekommen ihre Rechnung – diese wird ja wie die Zugangsdaten per Mail verschickt. Die Betreiber von Opendownload.de & Co. speichern die IP-Adresse des unfreiwilligen Neukunden und teilen ihm in sämtlichen Rechnungen und Mahnschreiben mit, unter welcher IP-Adresse er wann bei ihnen war. Aufgrund der Vorratsdatenspeicherung seien sie in der Lage, mit Hilfe der Ermittlungsbehörden den Beweis beim Provider anzufordern.
Das ist nur ein Bluff: Die Abzocker kämen gar nicht an die persönlichen Daten ihrer hereingelegten Kunden. Denn nach einem Verfassungsgerichtsurteil vom März 2008 ist es zwar korrekt, dass die Daten vom Provider erfasst und ein halbes Jahr lang gespeichert werden. Hinz und Kunz haben aber nicht das Recht, die Daten einzusehen. Selbst die Staatsanwaltschaft darf sich lediglich bei „schweren Straftaten“ Zugriff auf die Provider-Daten verschaffen. Darunter fallen zwar Computerdelikte und Betrug am PC, allerdings nur sofern ein „Vermögensverlust größeren Ausmaßes“ herbeigeführt wird oder falls durch die „fortgesetzte Begehung von Betrug“ viele Menschen geschädigt werden. Das Gesetz ließe sich eher gegen die Betreiber solcher Sites anwenden als zu deren Nutzen.
Viele Anwender haben sich nur mit einer gültigen E-Mail-Adresse und falschen Adressangaben angemeldet. Aber auch sie bekommen ihre Rechnung – diese wird ja wie die Zugangsdaten per Mail verschickt. Die Betreiber von Opendownload.de & Co. speichern die IP-Adresse des unfreiwilligen Neukunden und teilen ihm in sämtlichen Rechnungen und Mahnschreiben mit, unter welcher IP-Adresse er wann bei ihnen war. Aufgrund der Vorratsdatenspeicherung seien sie in der Lage, mit Hilfe der Ermittlungsbehörden den Beweis beim Provider anzufordern.
Das ist nur ein Bluff: Die Abzocker kämen gar nicht an die persönlichen Daten ihrer hereingelegten Kunden. Denn nach einem Verfassungsgerichtsurteil vom März 2008 ist es zwar korrekt, dass die Daten vom Provider erfasst und ein halbes Jahr lang gespeichert werden. Hinz und Kunz haben aber nicht das Recht, die Daten einzusehen. Selbst die Staatsanwaltschaft darf sich lediglich bei „schweren Straftaten“ Zugriff auf die Provider-Daten verschaffen. Darunter fallen zwar Computerdelikte und Betrug am PC, allerdings nur sofern ein „Vermögensverlust größeren Ausmaßes“ herbeigeführt wird oder falls durch die „fortgesetzte Begehung von Betrug“ viele Menschen geschädigt werden. Das Gesetz ließe sich eher gegen die Betreiber solcher Sites anwenden als zu deren Nutzen.
Abgemahnt: Abzocker reagieren einfach nicht
Dass die Betreiber vor Gericht ziehen, ist unwahrscheinlich. Schließlich würde dann überprüft, ob die Information darüber, dass der Kunde einen rechtlich bindenden Vertrag abschließt, ausreichend groß und auffällig an der richtigen Stelle positioniert ist. Und es würde untersucht, ob der Vertrag überhaupt zustande gekommen ist: Der Kunde verzichtet nämlich etwa bei Opendownload explizit auf sein Widerrufsrecht. Es ist zwar möglich, dass dieses vorzeitig mit Bereitstellung eines Dienstes erlischt (in diesem Fall also mit der Übermittlung der Zugangsdaten) – nicht aber, dass ein Kunde von vornherein darauf verzichtet.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat Opendownload.de im Herbst 2008 mehrfach abgemahnt, unter anderem wegen fehlender Endpreisangabe und unangemessener Benachteiligung des Verbrauchers durch die AGB. Zudem wurde ein Verfahren wegen der Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher eingeleitet, da in Rechnungen behauptet wurde, die falsche Angabe des Geburtsdatums stelle ein Betrugsdelikt dar. Da Opendownload die Unterlassungserklärungen nicht unterschrieben hat, bereitet die Verbraucherzentrale eine Unterlassungsklage vor. Doch das kann dauern – und muss Opendownload nicht schrecken. Denn im Zweifelsfall ist schnell eine andere Site erstellt, mit der man erneut auf Kundenfang gehen kann.
Dass die Betreiber vor Gericht ziehen, ist unwahrscheinlich. Schließlich würde dann überprüft, ob die Information darüber, dass der Kunde einen rechtlich bindenden Vertrag abschließt, ausreichend groß und auffällig an der richtigen Stelle positioniert ist. Und es würde untersucht, ob der Vertrag überhaupt zustande gekommen ist: Der Kunde verzichtet nämlich etwa bei Opendownload explizit auf sein Widerrufsrecht. Es ist zwar möglich, dass dieses vorzeitig mit Bereitstellung eines Dienstes erlischt (in diesem Fall also mit der Übermittlung der Zugangsdaten) – nicht aber, dass ein Kunde von vornherein darauf verzichtet.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat Opendownload.de im Herbst 2008 mehrfach abgemahnt, unter anderem wegen fehlender Endpreisangabe und unangemessener Benachteiligung des Verbrauchers durch die AGB. Zudem wurde ein Verfahren wegen der Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher eingeleitet, da in Rechnungen behauptet wurde, die falsche Angabe des Geburtsdatums stelle ein Betrugsdelikt dar. Da Opendownload die Unterlassungserklärungen nicht unterschrieben hat, bereitet die Verbraucherzentrale eine Unterlassungsklage vor. Doch das kann dauern – und muss Opendownload nicht schrecken. Denn im Zweifelsfall ist schnell eine andere Site erstellt, mit der man erneut auf Kundenfang gehen kann.
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