So sparen Sie Geld
Lesen Sie in diesem Beitrag
- 1Internet-Fotodienste: Abzüge via Web
- 2Ausdrucke: Online oder vor Ort im Geschäft
- 3Echte Fotos: Ausgezeichnete Farbtreue und Schärfe
- 4Nicht immer geeignet: Routinen zur Qualitätsverbesserung
- 5Bonusfunktionen: Fotos im Webalbum
- 6Sparmaßnahme: Billiger als Tintenstrahldrucker
- 7Foto-Upload: Per Browser oder über kleine Java-Programme
- 8Schritt für Schritt: So kommen Sie zu Ihren Bildern
- 9Abgeschnitten: Auf das Ausgabeformat kommt es an
- 10Abzüge richtig aufbewahren: Am besten gut lichtgeschützt
- 11Pixeldichte: Auflösung und Format müssen passen
- 12Im Überblick: Fotodienstleister für Digitalabzüge
Pixeldichte: Auflösung und Format müssen passen
Die Bildqualität, die sich bei der Fotobelichtung erzielen lässt, hängt von den verfügbaren Bildinformationen ab, die in den Bilddateien gespeichert sind.Je kleiner die Auflösung der Kamera ist, desto begrenzter sind die Bildinfos. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die bei Online-Fotoabzügen mögliche Qualität generell schlechter ist als etwa bei analogen Kleinbildfotos.
Vielmehr hängt es von der gewünschten Ausgabegröße ab, ob Papierabzüge ohne Qualitätseinschränkungen, mit gewissen Einbußen oder nur in bescheidener Qualität mit sichtbaren Pixeln und groben Farbübergängen herauskommen. Keine Topqualität erwarten dürfen Sie beispielsweise bei 20x30-Papierabzügen von Aufnahmen einer 2,1-Megapixel-Kamera. Haben Sie dagegen eine Digitalkamera mit einer physikalischen Auflösung von 3 Megapixeln und lassen die Fotos als 13x18-Abzüge belichten, sind normalerweise keine Qualitätseinbußen zu erwarten. Die gleichen Aufnahmen als 20x30-Abzüge werden jedoch bereits leicht unscharf und zeigen bei genauem Hinsehen einen Treppenstufen-Effekt.
Damit Sie bei der Ausbelichtung auf Fotopapier keine Enttäuschung erleben, zeigt die nachfolgende Tabelle die Ausgabeformate, die mit den verschiedenen Digitalkamera-Auflösungen korrespondieren. Dabei handelt es sich um Richtwerte - die Bildqualität schwankt je nach Anbieter. Die Angaben gelten nur für Abzugsdienste und nicht für Tintenstrahldrucker, da diese, anders als Fotodienste, im Rasterverfahren mit Zwischentönen arbeiten.
Schwerpunkt:
Digitalkamera
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