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23.10.2008, 14:33 Uhr

Nationalbibliothek

Das Internet wird archiviert

Bereits 2006 wurde das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek zugunsten der Erfassung von Internetinhalten geändert. Jetzt wurde die Pflicht zur Ablieferung von Netzpublikationen konkretisiert und wird zur Realität.
Deutsche Nationalbibliothek
Deutsche Nationalbibliothek
Die Deutsche Bibliothek ist die zentrale Archivbibliothek und das nationalbibliografische Informationszentrum der Bundesrepublik Deutschland, so wird die Bundesanstalt in der Begründung zum Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek einleitend beschrieben. Tatsächlich handelt es sich um eine Institution, die riesige Mengen deutscher Literatur archiviert und bibliografiert, also in Verzeichnissen erfasst und Recherche- sowie Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung stellt. Ihre Aufgabe ist die lückenlose Archivierung aller deutschen und deutschsprachigen Publikationen ab 1913.

Geschichte
Ursprünglich beschränkte sich die Aufgabe der Deutschen Nationalbibliothek im Bereich der Archivierung und Bibliografierung auf Druckwerke. Im Laufe der Geschichte haben sich so ungefähr 23,5 Millionen archivierte Einheiten angesammelt, verteilt auf die Standorte Leipzig, Berlin und Frankfurt am Main. Diese riesige Sammlung wurde durch die Bestimmung von sogenannten Pflichtexemplaren möglich; jede in Deutschland veröffentlichte Publikation, mit einigen Ausnahmen, muss der Bibliothek in zwei Exemplaren zur Verfügung gestellt werden.
Zukunft Internet
Durch die Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen werden nun auch Internetinhalte (die im Gegensatz zum früheren Verständnis von Publikationen unkörperlich sind) erfasst. Heute, am 23. Oktober 2008, ist die sogenannte Pflichtablieferungsverordnung in Kraft getreten, die Pflicht zur Ablieferung von Publikationen auf der Grundlage des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek genauer ausformt. Die Pläne zur Ausweitung der Pflichtablieferung sehen sich seit deren Bekanntwerden erheblicher Kritik ausgesetzt. Unter anderem wird ein unzumutbarer Aufwand für Internet-Autoren und ein hoher Kostenaufwand für Unternehmen erwartet und die in den gesetzlichen Bestimmungen benutzten Abgrenzungen sind in vielen Bereichen ungenau.
Auf dem Internetportal der Deutschen Nationalbibliothek finden sich nähere Erklärungen zu den Änderungen für den Bereich von Netzpublikationen. In einer Auflistung häufig gestellter Fragen wird auf verschiedene Themenbereiche eingegangen. Als Beispiele für Netzpublikationen werden elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Digitalisate, Musikdateien, Webseiten und dynamische Applikationen genannt. Unter anderem sind Betreiber privater Websites von der Pflicht ausgenommen, eine genaue Abgrenzung gibt es allerdings bisher nicht.
Blogs, Online-Enzyklopädien und Foren
Dynamische Netzinhalte, wie etwa Blogs, Online-Enzyklopädien und Foren, sind bisher nicht explizit von der Ablieferungspflicht erfasst. Dass in diesem Bereich eine sinnvolle Langzeitarchivierung schwierig zu realisieren ist, liegt auf der Hand. Auf Grundlage der bisherigen rechtlichen Regelungen ist eine Ausweitung auch auf solche Inhalte jedoch durchaus zu erwarten, wenn geeignete Verfahren die Umsetzung auch praktisch möglich machen.
Geldbuße
Grundsätzlich hat ein Ablieferungspflichtiger mit einer Geldbuße zu rechnen, wenn er seiner Pflicht nicht nachkommt. Wie auf der Internetseite der Deutschen Nationalbibliothek zu lesen ist, wird aber während einer stufenweisen Entwicklung geeigneter Verfahren von Ordnungswidrigkeitsverfahren abgesehen. Zugriff auf die digitalen Archive besteht über die Lesesäle der Deutschen Nationalbibliothek, allerdings kann der Ablieferer die Zugriffsmöglichkeiten auch erweitern, etwa auf registrierte Nutzer über das Internet oder sogar auf einen unbeschränkten Zugriff.
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