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06.12.2007, 12:45 Uhr

Gerichtsurteil

Blogger muss Kommentare vorab prüfen

Blogger müssen bei brisanten Themen Kommentare vor der Veröffentlichung kontrollieren. Das ist die Kernaussage eines Urteils des Landgerichts Hamburg gegen den Journalisten und Blogger Stefan Niggemeier.
Damit bestätigten die Richter eine entsprechende einstweilige Verfügung der Firma Callactive, die Quizsendungen für den TV-Sender MTV produziert. Gegenstand der Auseinandersetzung war eine rechtlich bedenkliche Äußerung in den Kommentaren eines kritischen Blogeintrags über das Unternehmen. Der Beitrag ist unter dem Titel „ Call-TV-Mimeusen“ zu finden. Niggemeier hatte den Kommentar, der in der Nacht zum Sonntag, dem 12. August 2007 verfasst worden war, bereits unaufgefordert um 11:06 Uhr des gleichen Tages gelöscht. Nach Meinung des Gerichts sei dies nicht ausreichend gewesen.

Die Anwälte von Callactive hatten argumentiert, Niggemeier habe „schon durch die Bereitstellung und das Betreiben des Forums [sic!]” die Gefahr heraufbeschworen, dass Leser sich „ehrverletzend” äußern. Er habe, so die Anwälte (laut Zitat Niggemeier) „vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert” und „durch die Anfügung der Rubrik ‚Kommentare’ Dritte geradezu dazu aufgerufen, sich zu äußern”. Abgesehen davon, dass es sich bei der Kommentarfunktion nicht um ein Forum handelt, ist es wohl Sinn einer Kommentarfunktion, dass sich Anwender zu einem Thema äußern können. Niggemeier argumentierte dagegen, er prüfe mehrmals täglich die Kommentare und deaktiviere bei längerer Abwesenheit die Kommentarfunktion teilweise. Auch sperre er bereits auffällig gewordene Anwender.
Das Gericht hatte – berücksichtigend, dass Niggemeier viel dafür tue, die Kommentare zeitnah zu kontrollieren – den Streitwert auf niedrige 6000 Euro festgesetzt und dem Journalisten einen Vergleich angeboten. Niggemeier hätte demnach eine Unterlassungserklärung abgeben, nicht aber die Kosten der Gegenseite tragen müssen. „Ich habe den Vergleich abgelehnt, weil es für mich tatsächlich, wie das Gericht mit Bedauern feststellte, ums Prinzip geht“, kommentiert Niggemeier in seinem Blog. „Einen zwingenden Verzicht auf eine offene Kommentarmöglichkeit bei brisanten Einträgen kann ich nicht akzeptieren.“
Niggemeier will nach eigenen Angaben in Berufung gehen. Ob das Urteil Bestand hat, ist (abgesehen von den weitreichenden Auswirkungen, die es für Forenbetreiber und Blogger hätte) zweifelhaft. Das Hamburger Landgericht war in der Vergangenheit mehrfach durch Urteile aufgefallen, in denen die Meinungs- und Pressefreiheit gegenüber anderen Interessen hintangestellt wurde und die teilweise von einer höheren Instanz kassiert wurden.
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