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04.07.2009, 14:39 Uhr

Online

Britische Internetnutzer zu Unrecht abgemahnt

20 britische Internetnutzer fanden kürzlich Abmahnbriefe in ihren Briefkästen, sind sich jedoch keiner Schuld bewusst. "Wir haben und hatten nie irgendwelche Computerspiele oder Tauschbörsensoftware. Wir wussten nicht mal, was Peer-To-Peer heißt, bis wir den Brief bekommen haben", sagt Gill Murdoch aus Schottland, die zur Zahlung von 775 Euro wegen Verstößen gegen das Urheberrecht aufgefordert wurde.
Kundendaten hierzulande durch Provider geschützt
Kundendaten hierzulande durch Provider geschützt
Die Briefe kamen von der Anwaltskanzlei ACS Law, die von den Computerspiel-Entwicklern Reality Pump und Topware dazu beauftragt wurde. Ausgeforscht wurden die User von Logistep, einer Anti-Filesharing-Firma, die mittels einer eigens entwickelten Software Internettauschbörsen nach IP-Adressen scannt und sie mit Urheberrechtsverstößen in Zusammenhang bringt. Nur, dass in diesem Fall die ausgeforschten IP-Adressen zu unbescholtenen Bürgern gehört haben. "Grundsätzlich ist die Regierung für ein hartes Durchgreifen bei Raubkopierern, aber wir haben ernsthafte Bedenkung bezüglich der Richtigkeit der Identifikation der Raubkopierer. Wir glauben, dass Unschuldige beschuldigt werden", so die Journalistin Sarah Kidner.

Auch der Verband Internet Service Providers Austria (ISPA) bezweifelt die Richtigkeit der ausgeforschten IP-Adressen. "Wie bei allen automatisierten Dingen ist auch hier Vorsicht angebracht. Software kann immer Fehler haben. Aus so einer Software strafrechtliche Konsequenzen zu ziehen, halte ich für bedenklich", so ISPA-Generalsekretär Andreas Wildberger im Gespräch mit pressetext. In Österreich, so der Experte weiter, sei die Gefahr, abgemahnt zu werden, ohnehin geringer als in Großbritannien. "Wir empfehlen unseren Mitgliedern, bei Anfragen keine Kundendaten herauszugeben", sagt er.
Freilich gibt es auch hierzulande immer wieder Anfragen zu Kunden verschiedener Provider, zuletzt sorgte im Februar ein Prozess zwischen der Verwertungsgesellschaft LSG und dem Internetprovider Tele2 für Aufsehen. Der Rechtsstreit ging bis zum obersten Gerichtshof, dieser entschied schließlich zugunsten des Providers. "Im Urteil hieß es, dass immer die Verhältnismäßigkeit zwischen Privatsphäre und Besitzrechten zu beachten ist. In Österreich sind Provider nicht verpflichtet, Kundendaten herauszugeben. Wir streben an, dass Provider nur auf richterlichen Erlass dazu verpflichtet sind, Daten preiszugeben", so Wildberger. Noch gibt es allerdings keine verbindlichen Regelungen hierzu. In Deutschland existieren bereits Richtlinien hierzu. Auskunft darf dort nur staatlichen Stellen erteilt werden.
Aufmerksamkeit erregte zuletzt auch die Telekom Austria, die Kunden in einem Schreiben dazu aufforderte, ihr Internetnutzungsverhalten zu überdenken. Die Telekom hatte zuvor Anfragen über Kundendaten erhalten, jedoch keine Auskunft erteilt, sondern die Kunden lediglich auf die Anfrage hingewiesen. "So etwas passiert selbstverständlich nicht vorsorglich, sondern nur anlassbezogen", so Wildberger. (pte)
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