29.10.2004, 12:58

Tobias Weidemann

Zwangsregistrierung und gesperrte Seriennummern

Einige Unternehmen wollen allerdings verhindern, dass Sie eine Software ohne ihr Wissen auf einem bestimmten Rechner betreiben, oder sie wollten einfach an Ihre persönlichen Daten kommen. Ihre Strategie: Zwangsaktivierung und -registrierung.
So finden Sie etwa auf den Microsoft-Produkten Windows XP und Office XP nur einen CD-Key, der mit weiteren Daten von Microsoft in eine gültige Seriennummer umgewandelt wird. Freischalten müssen Sie die Software per Internet oder über eine Telefon-Hotline. Ohne die Seriennummer lässt sich die Software nur 30 Tage lang betreiben, danach verweigert sie den Dienst.
Doch eine Lösung für dieses Problem kursiert im Internet: Ein nur wenige KB großes Utility ermöglicht es, für Windows XP eine beliebige Seriennummer einzugeben. Seriennummern lassen sich auch nachträglich verändern, was normalerweise nicht vorgesehen ist. Das Tool hilft also auch Anwendern, die bislang eine nicht legale XP-Lizenz eingesetzt haben: Wenn sie eine Lizenz erworben haben, müssen sie nicht Windows neu installieren, um die Seriennummer einzugeben.
Ein anderes Mittel, das viele Firmen zum Schutz ihrer Software einsetzen, ist die Blacklist-Überprüfung. Gerade bei Programmen, die ohnehin regelmäßig Updates via Internet einholen, erfordert es nur einen minimalen zeitlichen Aufwand, die eingegebene Seriennummer mit einer Liste von Nummern abzugleichen, die im Internet angeboten werden.
Wenn sich die eingetragene Nummer unter einer der einschlägigen Internet-Adressen findet, meldet das Programm etwa „Ihre Lizenz ist ungültig. Bitte besorgen Sie sich eine legale Lizenz“. Hier hilft eine Seriennummer aus dem Netz meist nicht weiter, möglicherweise aber eine per Key-Generator erstellte. Dieses Beispiel zeigt auch, warum Sie keine legal erworbene Seriennummer an andere Anwender – auch nicht im Bekanntenkreis – weitergeben sollten.
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