Wer hat Recht?
Die Aussichten, dass die Recovery-CD-Frage im Sinne der Anwender geklärt wird, sind gut. Es gibt bereits ein Urteil zu einem ähnlichen Sachverhalt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Juli 2000 zugunsten eines Händlers entschieden, der OEM-Betriebssysteme ohne Hardware verkauft hatte.
Begründung:
Der Hersteller darf sich nach dem Verkauf der Software an den Händler nicht mehr in die weitere Verwertung einmischen. Und ein Hersteller dürfe dem Kunden analog nicht vorschreiben, was er mit dem Betriebssystem zu machen habe (Aktenzeichen: 1 ZR 244197).
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