15.02.2012, 11:30

Christoph Supguth

Anti-Produktpiraterie-Abkommen

ACTA: Inhalt, Forderungen und Folgen für Internetnutzer

Welche Auswirkungen hat das ACTA-Abkommen auf das deutsche Rechtssystem? Dieser Frage ist PC-WELT zusammen mit dem Rechtsexperten Christian Solmecke nachgegangen. ©iStockphoto.com/Rolf Fischer

Das ACTA-Abkommen soll das Urheberrecht international regeln, doch es ist äußerst umstritten. Welche Konsequenzen das Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen nach sich ziehen könnte, hat PC-WELT mit dem Rechtsexperten Christian Solmecke in einem Interview geklärt. Plus: Video mit einer detaillierten Analyse.
Das Antipiraterie-Abkommen Anti-Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA, sorgt für Unmut nicht nur bei Bürgern und Netzaktivisten, die massenhaft Protestaktionen über Twitter, Facebook und Google+ organisieren und auch auf den Straßen ihre Fahnen für die Freiheit im Internet schwingen. Auch zahlreiche Politiker verschiedener Nationen machen angesichts des öffentlichen Drucks nun einen Rückzieher. Sieben europäische Nationen haben ACTA deshalb erst mal auf Eis gelegt, darunter Österreich, Polen, Slowenien, Bulgarien, Lettland und Litauen. Deutschland, Holland, Estland und die Slowakei haben das Regelwerk bisher nicht unterzeichnet, zumindest nicht in dieser Form.
Eine internationale Regelung zum Schutz von geistigem Eigentum ist sicherlich eine gute Sache. Denn viele Verfahren um das Urheberrecht lassen sich oft nicht rechtsgültig verfolgen, da sie schnell an Grenzen aufgrund der unterschiedlichen Gesetzeslagen in den Staaten stoßen.

Woher kommt ACTA?

Während des G8-Gipfels in Sankt Petersburg 2006 nahmen die USA und Japan erste Gespräche zu einem entsprechenden Handelsabkommen auf. Zwei Jahre später wurde auf dem nächsten Gipfel über die Details des Handelsabkommens diskutiert und die Verhandlungen wurden nach mehreren Runden 2010 in Sydney abgeschlossen. Im Mai 2011 schließlich lag den Vertragspartnern die endgültige Fassung für das Anti-Counterfeiting Trade Agreement vor.
Die Verhandlungen für das Handelsabkommen wurden bis zu einer inoffiziellen Veröffentlichung im März 2010 unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. So konnten Presse, Bürger und Rechtsexperten sich kein Bild von den Positionen der Länder und vom genauen Verhandlungsstand machen. Bereits im April 2010 kritisierte Jan Philipp Albrecht, Rechtsexperte der Grünen im Europaparlament, in seinem Blog scharf dieses Vorgehen und bezeichnete den Vorgang als undemokratisch.

Was will ACTA?

Der Grundgedanke des Handelsabkommens ACTA ist, die Bekämpfung von Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen länderübergreifend rechtsverbindlich zu regeln. Ein Standard für eine globalisierte Gesellschaft und Wirtschaft soll internationale Kooperationen vereinfachen. So ließen sich einfacher neue Gesetze zur Verwertung geistigen Eigentums verabschieden. Die Strafverfolgung, auch über Ländergrenzen hinaus, könnte so vereinfacht oder überhaupt erst möglich gemacht werden.
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