Sicher ist: Sie dürfen Musik herunterladen, die die Künstler und die Plattenfirmen zum Download freigegeben haben. Die Betreiber einiger Websites etwa weisen explizit darauf hin, dass sie nur solche Dateien bereitstellen.
Ebenfalls sicher ist, dass es illegal ist, MP3-Songs anzubieten, die der Musiker nicht freigegeben hat. Aber dürfen Sie Musikdateien herunterladen, die der Künstler nicht freigegeben hat? Darüber gehen die Meinungen auseinander.
Nach Ansicht des im Urheberrecht versierten Rechtsprofessors Dr. Dietrich Harke von der Uni Darmstadt ist das Herunterladen von MP3-Dateien nach deutschem Recht grundsätzlich erlaubt. Dadurch erzeuge man nur eine private Kopie, und das sei legal. Die Urheberrechtsverletzung begehe derjenige, der eine urheberrechtlich geschützte MP3-Datei anbiete.
Der gleichen Meinung ist Dr. H. Jochen Krieger von der auf Patent- und Markenrecht spezialisierten Kanzlei Krieger und Kollegen in Düsseldorf. Dr. Martin Schäfer, Jurist beim Bundesverband der phonographischen Wirtschaft, argumentiert anders: Eine rechtmäßige Privatkopie setzt seiner Ansicht nach eine legale Vorlage voraus.
Das ist dann gegeben, wenn Sie MP3s von Ihrer eigenen oder der CD eines Bekannten anlegen. Von einem illegalen MP3-Song im Internet könne man jedoch keine legitime Kopie erstellen.
Fazit: Wollen Sie sich in jedem Fall korrekt verhalten, sollten Sie lediglich freigegebene MP3-Dateien herunterladen.
Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Vorherige Seite
Seite 12 von 24
Nächste Seite


