Ihr Netzwerk ist in letzter Zeit gewachsen. Daran hängen eine Spielkonsole, ein Netzwerkspeicher (NAS), ein Büro-PC und ein Notebook. Jetzt soll sich auch noch ein Media-Center-PC dazugesellen; doch er kann keine Verbindung aufbauen. Möglicherweise ist in den Einstellungen Ihres Routers ein zu kleiner IP-Adressbereich (engl. IP range oder IP pool) festgelegt. Besuchen Sie per Webbrowser dessen Konfigurationsseite und halten Sie nach den DHCP-Einstellungen Ausschau.
Falls der Bereich zum Beispiel bei 192.168.1.2 anfängt und bereits bei 192.168.1.5 endet, stehen für Ihre Netzwerkgeräte nur vier IP-Adressen zur Verfügung. Sie können den Bereich erweitern, indem Sie den Wert nach dem letzten Punkt auf 254 erhöhen (also 192.168.1.254). Beachten Sie dazu auch den nächsten Tipp.
Korrekt adressieren
Es ist sinnvoll, zentralen Netzwerkgeräten wie Druckern oder Netzwerkspeichern (NAS) eine feste IP-Adresse zuzuweisen. Es darf jedoch keine Adresse aus dem DHCP-Bereich sein, den Sie im Router festgelegt haben (siehe vorheriger Tipp). Der Grund: In diesem Fall schnappt einer der Netzwerk-PCs Ihrem Drucker oder NAS die IP-Adresse weg. Das Resultat wären Konflikte; keines der beiden Geräte würde richtig mit dem Netzwerk funktionieren.
Es gibt zwei Wege, dieses Problem zu lösen: Manche Router bieten in den DHCP-Einstellungen die Option, einem bestimmten Gerät immer dieselbe IP-Adresse zu vergeben. Tragen Sie dort die MAC-Adresse des Netzwerkdruckers oder des NAS ein und dahinter die gewünschte IP-Adresse.
Fehlt in Ihrem Router diese Einstellungsmöglichkeit, schalten Sie im Drucker oder NAS die Nutzung von DHCP aus und verpassen diesen Geräten niedrige IPs wie etwa 192.168.1.2 oder 192.168.1.3 (konsultieren Sie dazu das Gerätehandbuch). Besuchen Sie die DHCP-Einstellungen des Routers und legen Sie dort den IP-Bereich wie folgt fest: von 192.168.1.9 bis 192.168.1.254. Das heißt: Der Router darf Netzwerk-PCs und Notebooks, die DHCP nutzen, nur IP-Nummern ab 192.168.1.9 vergeben.
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12.04.11
Welcher Spezi hat denn das Video akustisch so zugemüllt?
Handelte er mit einer Pistole an der Schläfe unter Lebensgefahr, falls er in einer bestimmten Zeit nicht einen bestimmten Text herunterhaspeln würde?
Muss wohl so gewesen sein...
Und wer verantwortete, dass solches Gehaspel "auf den Sender" gehen durfte?
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12.04.11
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