14.04.2010, 15:41

Johann Baumeister

Compliance-Tipps

Vorgaben für das Erstellen von E-Mails

Um die Sicherheit bei der manuellen Erzeugung von E-Mail zu gewährleisten, existieren derzeit zwei Ansätze: automatisierte Kontrollverfahren und verbindliche Regeln für die Mitarbeiter.
Trotz aller technischen Hilfsmittel müssen zunächst allgemeine Vorgaben für den Umgang mit dem Mail-System geschaffen werden. Diese Regeln beschreiben beispielsweise
  • die Nutzung von Mail-Verteilern,
  • den Gebrauch sinnfälliger Betreffzeilen,
  • die Vermeidung von überflüssigen Anhängen,
  • die Kennzeichnung rein informativer E-Mails
  • und eventuell auch das Verbot, die E-Mail-Adresse öffentlich zugängig zu machen.
Sofern keine automatisierten Verfahren zur Bearbeitung und Speicherung der E-Mails bestehen, gehören zu diesem Regelsatz auch Vorgaben über Speicherort der E-Mails, Postfachgröße, Aufbewahrungszeiten oder Löschintervalle.
Wichtig ist zu klären, ob und wie geschäftlich nicht relevante E-Mails erkannt und behandelt werden. Die Benutzer sind zudem im Umgang mit unerwarteten Mails zu schulen. Der generelle Rat, E-Mails von unbekannten Absendern erst gar nicht zu öffnen, ist im geschäftlichen Umfeld fehl am Platz.
Klare Regeln zur E-Mail-Erstellung, egal ob manuell oder maschinell, haben einen entscheidenden Einfluss auf die nachfolgenden Weiterverarbeitung. So vereinfacht die Verwendung von Schlüsselwörtern die anschließende Klassifizierung extrem, beispielweise wenn der Benutzer schon im Betreff festlegt, dass es sich um eine „Produktanfrage“ handelt. Andernfalls muss das Anliegen des Benutzers durch Textanalyse-Algorithmen oder gar manuell mühsam ermittelt werden.
Ein wichtiger Punkt wird nach der Einführung von Regeln oft vernachlässigt: Nur wenn deren Einhaltung auch mit Nachdruck kontrolliert wird, erhalten die Anweisungen einen rechtsverbindlichen Status. Ansonsten kann sich der Arbeitnehmer auf eine Duldung des Regelverstoßes berufen.
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