10 Internet-Gefahren
Virenverseuchte PDFs
Beim Thema Viren ist jedem klar: EXE-Dateien können gefährlich sein. Fortgeschrittene Anwender kennen noch weitere riskante Dateitypen, etwa PIF oder VBS. Wer solche Dateien beispielsweise per Mail bekommt, ist alarmiert und startet die Anhänge im Zweifelsfall nicht.
Virenverseuchte PDFs: Dass auch Dokumente, Bilder und Musik Viren ins System schleusen können, hat sich noch nicht überall herumgesprochen. Darum werden solche Dateien bei Kriminellen immer beliebter. Vor allem das verbreitete PDF-Format dient zurzeit häufig als Trittleiter für Schädlinge. Denn das dazugehörige Anzeigeprogramm Adobe Reader erfüllt nahezu perfekt alle Voraussetzungen für einen erfolgreichen Virenangriff: Der Reader ist auf fast allen PCs installiert, es werden immer wieder Sicherheitslücken bekannt, und viele Anwender laden für ihn keine Updates herunter. In Internet-Foren, die nur von Kriminellen genutzt werden, finden sich Dutzende von PDF-Viren-Baukästen, mit denen auch technisch weniger versierte Ganoven PDF-Dateien erstellen können, die einen Schädling enthalten.
Fast alle Formate sind gefährlich: Grundsätzlich stellen auch die meisten anderen Dateitypen eine Gefahr dar. So war bereits das JPG-Format, also das weltweit am meisten verbreitete Bildformat, anfällig für Virenattacken. Schuld war eine Sicherheitslücke in einer Windows-DLL. Auch MP3s trugen schon Viren, als das verbreitete Musikprogramm Winamp eine Sicherheitslücke hatte. DOC- und XLS-Dateien für die Microsoft-Programme Word und Excel konnten ebenfalls Schädlinge mit sich bringen.
So schützen Sie sich: Eine aktuelle Antiviren-Software sollte schädliche Dokumente blocken. Wichtig ist zudem, dass Sie stets alle Updates für Ihre Anwendungen installieren. Dabei hilft die Software Secunia Personal Software Inspector (PSI).
Sie erhöhen den Schutz zusätzlich, wenn Sie mit eher weniger verbreiteten Tools arbeiten. Der Grund: Virenprogrammierer greifen in der Regel nur Software an, die auf vielen PCs installiert ist – schließlich lässt sich so bei gleichem Aufwand mehr Schaden anrichten. Eine gute Alternative zum Adobe Reader ist etwa Foxit Reader.
Wer Artikel verkauft, kann schnell in eine Falle tappen und eine Mahnung von 1000 Euro bekommen. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Artikel nur auf einem Online-Marktplatz wie Ebay oder Dawanda angeboten werden.
Einen Schrecken bekam zum Beispiel eine Bastlerin, die Taschen, Spiegel und Kissen beklebt oder bestickt, um sie auf www.dawanda.de zu verkaufen. Das ist ein Online-Marktplatz für Selbstgebasteltes und Designerstücke. In der Abbildung oben sehen Sie die Seite mit den Artikeln der Bastlerin. Sie hatte auf einem ihrer Stücke den Abdruck einer Katzenpfote angebracht. Das aber identifizierte der Anwalt von Sportausrüster Jack Wolfskin als Wolfstatzen-Abdruck und schickte ihr eine Abmahnung über 991 Euro. Der Grund: Jack Wolfskin hat sich den Abdruck einer Tatze schützen lassen. Wer sein Produkt mit einer ähnlichen Tatze versieht, muss zahlen.
Glück gehabt: Die Abmahnung von Jack Wolfskin an zwei Kleinstgewerbetreibende bei www.dawanda.de, hat für einen Aufschrei in der Community gesorgt, der das Thema gar in die Fernsehnachrichten brachte und damit zu einem PR-Desaster für Wolfskin wurde. Der Hersteller änderte daraufhin seine Strategie, und Geschäftsführer Manfred Hell erklärte: „Die zum Teil heftige Kritik unserer Kunden in den aktuellen Fällen der Dawanda-Anbieter nehmen wir ernst und zum Anlass, unser Vorgehen kritisch zu hinterfragen“. Die Betroffenen müssen nicht zahlen, und künftig wolle man bei kleingewerblichen Angeboten zunächst auf anwaltliche Schritte verzichten und selbst Kontakt aufnehmen.
So schützen Sie sich: Wer Artikel verkauft, sollte sich über geschützte Marken informieren. Das geht so leidlich auf der Website des Deutschen Marken- und Patentamts unter http://register.dpma.de.


