Verbotene Tools

Diese Hacker-Tools sind illegal!

Was darf man aus dem Internet herunterladen und was nicht? Hier die aktuelle Rechtslage und ein Überblick über 15 populäre illegale Tools.
Hacker-Tools, Kopierschutzknacker, Freischalt-Cracks: Was ist erlaubt, was ist verboten? Waren Tools zum Belauschen des Netzwerkverkehrs vor eineinhalb Jahren noch legal zu bekommen, kann man sich heute schon beim Download strafbar machen.

In der PC-WELT 10/2008 hatten wir 15 zwielichtige Tools vorgestellt, die auch einem legalen und sinnvollen Einsatzzweck dienen können. Die Konsequenz: Der Deutsche Presserat erteilte der PC-WELT wegen des Artikels eine öffentliche Rüge.
Um diese 15 Tools geht es:
Wann wirkt ein Kopierschutz?
Schon seit 2003 sind Programme verboten, die den „wirksamen technischen“ Kopierschutz von Werken umgehen, welche dem Urheberrecht unterliegen. Auch hier fehlen konkrete Leitlinien, so dass möglicherweise auch harmlose Tools als illegal angesehen werden könnten. Die Definition, ob ein Programm oder ein Programmteil einen „wirksamen technischen“ Kopierschutz umgeht, bleibt den Gerichten überlassen – jeder Richter kann hier anders urteilen.
Überblick über illegale Tools
Wir haben 15 Programme in ihren aktuellen Versionen als Beispiele herausgesucht, deren Einsatz nach derzeitigem Stand der Dinge wohl als illegal angesehen werden muss – wenngleich sich einige Tools in Teilen des Funktionsumfangs wohl auch sinnvoll und legal einsetzen lassen. Wir raten davon ab, diese Tools aus Graubereichen des Internets herunterzuladen. Denn es gibt Trittbrettfahrer, die verseuchte Versionen verbreiten und Trojaner und Würmer gleichen Namens lancieren. Sie schaffen es sogar, ihre Download-Seiten weit vorne bei Google zu platzieren.
Recht: Hacker-Tools
Deutschland hat im August 2007 EU-Vorgaben zur Bekämpfung von Computerkriminalität umgesetzt. Der Paragraph 202c des Strafgesetzbuches hält unter „Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten“ fest: Wer eine Straftat nach § 202a (Ausspähen von Daten) oder § 202b (Abfangen von Daten) vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Recht: Kopierschutz
Seit dem Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes im Jahr 2003 ist es in Deutschland nicht mehr erlaubt, Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen (§ 95 a Abs. 1 Urheberrechtsgesetz). Nicht nur der Vorgang ist strafbar, sondern bereits Herstellung, Einfuhr, Verbreitung und Verkauf von Kopierschutzknackern, ebenso wie deren Bewerbung (§ 95 a Abs. 3 Urheberrechtsgesetz). Programme, die zum Umgehen von Kopierschutz angeboten werden, dürfen daher nicht mehr über deutsche Websites vertrieben werden. Die Anbieter operieren nun vom Ausland aus. Ein Download von ausländischen Servern dürfte aber bereits eine rechtlich unzulässige Einfuhr im Sinne des Gesetzes sein – so die Auffassung von Rechtsanwalt Johannes Richard. Mittlerweile ist bei Juristen umstritten, ob die unsichere CSS-Verschlüsselung von Video-DVDs überhaupt ein wirksamer Kopierschutz im Sinne des Urheberrechtsgesetzes ist.
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