13.07.2011, 10:03

Tobias Weidemann, Hendrik Becker, Reto Vogt, Arne Arnold

Ratgeber Multimedia

Urheberrecht: Was Sie dürfen - und was nicht

Fotos, Filme, Musik & Co.: Wo das Urheberrecht greift
Alle geistigen Werke unterliegen dem Urheberrecht. Der Autor, Komponist oder Regisseur – also der Urheber – darf frei entscheiden, wem er zu welchen Bedingungen sein Werk zur Verfügung stellt. Das Urheberrecht ist unabhängig vom übertragenden Medium, gilt also auch uneingeschränkt fürs Internet.
Youtube-Filme, Video- und Audioquellen im Internet
Nicht strafrechtlich belangen wird man Sie für das private Herunterladen von Musikstücken oder Filmen aus Portalen wie Youtube. Dagegen muss man beim Hochstellen von Fernseh-Aufzeichnungen in solche Videoportale sehr wohl das Urheberrecht berücksichtigen. Das unerlaubte Veröffentlichen von TV-Material wird meistens nicht juristisch verfolgt, weil die Fernsehanstalten auf diesem Wege Aufmerksamkeit für ihr Programm erzielen – erlaubt ist es nach dem Urheberrecht eigentlich nicht.
Musik aus dem Internet: Webradio & Co. mitschneiden
Legal ist eine Privatkopie eines abgespielten Musikstücks, die auf analoger Basis, also durch Mitschneiden über die Soundkarte erstellt wurde. Es gibt viele legal vertriebene Programme, die genau das tun, etwa eine Sendung aus dem Webradio mitschneiden. Juristisch gesehen liegt hier schon ein Stolperstein: Wurde die Kopie von einer rechtswidrig erstellten Quelle gezogen, ist auch das illegal.
Key-Generatoren und Freischaltcodes: Mit Vorsicht zu genießen
Illegal ist es, urheberrechtlich geschützte Software zu kopieren (sofern Sie nicht im Besitz des Originals sind und nur ein Backup anlegen wollen) sowie Raubkopien herunterzuladen. Nicht erlaubt ist folglich auch das Freischalten mit einem Key-Generator oder einem anderen Schlüssel aus dem Web, sofern Sie keine Originallizenz haben (und selbst dann dürfen Sie den illegalen Key nicht dauerhaft nutzen).
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