PC-WELT: Darf man Videokameras aufstellen, wenn die Betroffenen nichts davon wissen?
Oliver J. Süme: Wenn die Betroffenen von den Videokameras nicht informiert sind, ist sowohl das reine Filmen als auch die Aufzeichnung unzulässig. Sobald aufgezeichnet wird, handelt es sich um einen datenschutzrechtlich relevanten Datenverarbeitungsvorgang, der nur mit Zustimmung des Betroffenen erlaubt ist.
Zudem ist auch das Recht am eigenen Bild nach § 22 des Kunsturhebergesetzes geschützt. Anders verhält es sich lediglich beim Filmen und Aufzeichnungen der eigenen (Klein-)Kinder. Als gesetzliche Vertreter könne die Eltern Videokameras auch gegen den Willen der Kinder installieren, sofern noch keine eigene Einsichtsfähigkeit der Kinder gegeben ist.
PC-WELT: Darf man Heim-Videoüberwachung über das Privatgrundstück hinaus betreiben.
Oliver J. Süme: Die Erfassung öffentlicher Plätze ist nicht zulässig, sofern Personen oder Kennzeichen zu erkennen sind. In diesem Fall wäre sowohl die Videoüberwachung, als auch die Aufzeichnung unzulässig!
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