Welche Einschränkungen Sie bei UMTS-Flatrates in Kauf nehmen müssen, erfahren Sie auf dieser Seite.
UMTS-Flatrates: Geschwindigkeits-BeschränkungenBei einer Flatrate sollte man eigentlich denken Preis und Leistung sind "flat" - also konstant. Für
UMTS-Flatrates zum mobilen Surfen mit dem Notebook und für Wohnungen ohne DSL-Anschluss gilt das aber nicht. Ab einem Datenvolumen von normalerweise 5 GB im Monat wird das Tempo von 3,6 oder 7,2 MBit/s auf extrem langsame 56 oder 64 KBit/s gedrosselt - also Analog-Modem- bezeihungsweise ISDN-Niveau. Eine sinnvolle Internet-Nutzung auf dem PC ist damit nicht möglich. Erst ab dem nächsten Abrechnungsmonat läuft es dann wieder 5 Gigabyte lang wie geschmiert.
Wer nur ein bisschen im Internet herumsurft, kleine Dateien herunterlädt und ab und zu mal ein Youtube-Video schaut, mag mit 5 GB im Monat auskommen. Wer das Web aber ohne den Volumenzähler im Kopf hemmungslos nutzt, erreicht diese Grenze schnell.
Einerseits ist die Geschwindigkeits-Begrenzung verständlich: Denn Mobilfunk ist ein "shared medium" - alle Nutzer einer Funkzelle teilen sich die zur Verfügung stehende Bandbreite. Wenn nun ein bis zwei davon über die Stränge schlagen und permanent große Datenmengen übertragen würden, würden die anderen in die Röhre schauen und hätten mit langsamen Datenraten zu kämpfen. Andererseits dürfte man einen solchen Tarif eigentlich nicht als Flatrate bezeichnen - denn nur Preis ist stabil, die Leistung aber nicht.
UMTS-Flatrates: Anwendungs-Beschränkungen
Auch wer glaubt, mit einer UMTS-Flatrate ließe sich das gleiche machen, wie mit einer DSL-Flatrate, irrt. Im Kleingedruckten finden sich Einschränkungen wie "Die Nutzung von VoIP und Instant Messaging ist ausgeschlossen." Das heißt: Kein Skype, kein Yahoo Messenger und auch kein sonstiges Programm zur Internet-Telefonie. Rein technisch gesehen kann es zwar durchaus sein, dass das ein oder andere VoIP- und Instant-Messaging-Programm funktioniert. Aber rechtlich gesehen könnte der Provider den Zugang für diese Programme jederzeit sperren, oder Ihren Vertrag kündigen, wenn Sie derartige Software über seine Verbindung nutzen. Einzig
der Netzbetreiber O2 sticht hier hervor, indem er VoIP ausdrücklich erlaubt. Internet-basierte Videotelefonie ist aber auch hier verboten.
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