PC-WELT: Dürfen Aufzeichnungen erstellt werden? Wenn ja, gilt für die Daten eine maximale Speicherdauer?
Oliver J. Süme: Wenn die Betroffenen eingewilligt haben, dürfen Aufzeichnungen erstellt werden. Die Speicherdauer richtet sich nach dem Zweck der Aufzeichnungen. Soweit es sich – wie in der Regel – um Aufzeichnungen zu Sicherungszwecken handelt und die Einwilligung der Betroffenen zu diesem Zweck erfolgt ist, müssten die Aufzeichnungen gelöscht werden, sobald sie nicht mehr für Sicherheitszwecke erforderlich sind. Dies dürfte in der Regel bereits nach 24 Stunden der Fall sein.
Rechtsanwalt Oliver J. Süme ist Partner der Kanzlei Richter & Süme in Hamburg und arbeitet spezialisiert auf dem Gebiet des Internet- und IT-Rechts.
Infos zu den Systemvorausetzungen für eine Webcam-Installation finden Sie im ersten Teil des Ratgebers.
Im zweiten Teil unseres Ratgebers zeigen wir die Installation und Nutzung einer Webcam. Wir geben Tipps zum Standort und Einrichtung der Kamera und sagen Ihnen, wie Sie die Webcam vor unbefugtem Zugriff aus dem Internet schützen.
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