So arbeiten Hacker
Die gefährlichsten Hacker-Tools der Welt
Seit dem Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes im Jahr 2003 ist es in Deutschland nicht mehr erlaubt, Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen (§ 95 a Abs. 1 Urheberrechtsgesetz). Nicht nur der Vorgang ist strafbar, sondern bereits Herstellung, Einfuhr, Verbreitung und Verkauf von Kopierschutzknackern, ebenso wie deren Bewerbung (§ 95 a Abs. 3 Urheberrechtsgesetz). Programme, die zum Umgehen von Kopierschutz angeboten werden, dürfen daher nicht mehr über deutsche Websites vertrieben werden. Die Anbieter operieren nun vom Ausland aus. Ein Download von ausländischen Servern dürfte aber bereits eine rechtlich unzulässige Einfuhr im Sinne des Gesetzes sein – so die Auffassung von Rechtsanwalt Johannes Richard. Mittlerweile ist bei Juristen umstritten, ob die unsichere CSS-Verschlüsselung von Video-DVDs überhaupt ein wirksamer Kopierschutz im Sinne des Urheberrechtsgesetzes ist.
Tatsächlich verboten ist es, mit speziellen Tools fremde Daten aus einer „nichtöffentlichen Datenübermittlung“ abzufangen und „besonders gesicherte Daten“ auszuspähen. Das entsprechende Gesetz trat Mitte 2007 in Kraft, allerdings sind bisher noch keine Urteile bekannt, aus denen ersichtlich wäre, welche Hacker-Tools nun genau gemeint sind. Straffrei können Sie Passwort-Knacker und Netzwerk-Sniffer auf jeden Fall noch immer dann einsetzen, wenn die Daten, auf die Sie zugreifen möchten, von Ihnen stammen oder für Sie bestimmt sind.


