08.08.2008, 11:05

Arne Arnold

Sichere Bankgeschäfte am PC

Sicherheitsplus: Extra (virtueller) PC

Sie können die Sicherheit Ihres Systems weiter steigern. Benutzen Sie einen PC nur fürs Online-Banking und sonst nichts. Damit minimieren Sie die Gefahr, dass dieser PC etwa durchs Surfen im Internet mit Malware infiziert wird. Falls Ihnen ein zweiter PC nur für diesen Zweck zu teuer ist oder zu viel Platz wegnimmt, dann können Sie einen virtuellen PC einsetzen. Unkompliziert ist etwa Moka Five Player. Nach der einfachen Installation dieser Virtualisierungs-Software müssen Sie sich einen virtuellen PC herunterladen. Das geht über die Software selbst. Empfehlenswert ist etwa der Fearless Browser (rund 180 MB). Er ist speziell fürs Surfen vorbereitet. Fearless Browser startet Linux. Aber keine Angst, damit haben Sie letztlich nichts zu schaffen. Sie nutzen schließlich nur den Browser dieses Systems, und das ist der bekannte Firefox. Hinweis: Moka Five Player lässt sich von der Website des Herstellers erst entdecken und herunterladen, wenn Sie sich kostenlos angemeldet haben.
Mit dem virtuellen PC haben Sie sichergestellt, dass Ihr System, mit dem Sie Online-Banking betreiben, garantiert virenfrei ist. Völlig sicher vor Malware ist dieser Aufbau allerdings auch nicht. Falls der PC, auf dem Moka Five Player installiert ist, mit bestimmter Malware verseucht ist, können die Bankdaten trotzdem mitgelesen werden. Das ist etwa bei Keyloggern der Fall, die unabhängig von der aktuellen Anwendung alles aufzeichnen.

Live-System: Für noch mehr Sicherheit müssten Sie Ihren PC mit einem garantiert vertrauenswürdigem System neu starten. Das geht etwa mit Live-Systemen wie Knoppix. Das sind komplette Betriebssysteme, die Sie auf eine CD oder DVD brennen, von der aus Sie den Rechner starten. Virenfreiheit ist damit garantiert. Allerdings ist dieses Verfahren kaum praxistauglich, da Sie nicht nur neu booten, sondern in den meisten Fällen auch Ihre Online-Verbindungsdaten jedes Mal neu eingeben müssen.
Ihre Sorgfaltspflicht

Vertipper bei Überweisungen
Keine Verpflichtung zum Abgleich durch die Banken – das bekam ein Kläger vom Amtsgericht München bestätigt (Aktenzeichen: 222 C 5471/07). Er hatte sich beim Online-Banking vertippt und 1800 Euro einer ihm unbekannten Person überwiesen. Nachdem der eigentliche Empfänger den Betrag angemahnt hatte, musste er erneut 1800 Euro überweisen. Das Geld der Fehlbuchung würde er bei einer Klage gegen den falschen Empfänger zwar zurückbekommen, doch war dieser pleite.
Fehlende Sicherheits-Tools
Die meisten Banken fordern ihre Kunden auf, Antiviren-Programm und Firewall auf dem PC fürs Online-Banking zu installieren. Einige Institute haben das zudem in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen. So sind sie beim einem Verstoß rechtlich vermutlich nicht mehr verpflichtet, dem Opfer eines Banking-Trojaners das gestohlene Geld zu ersetzen.
Sorgfaltspflicht bei TANs
Einige Banken gehen auch von einer gehobene Sorgfaltspflicht bei den TAN-Listen aus. Ähnlich wie die Geheimnummer zur EC-Karte darf die TAN-Liste nicht für Fremde zugänglich sein. Kommt es zu einem Diebstahl der Nummern und zu räuberischen Überweisungen, sieht sich die Bank wiederum nicht in der Pflicht, das Geld zu erstatten.
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