19.11.2007, 15:05

Bernd Weeser-Krell

Sicherheit

Videoüberwachung - Was Sie filmen dürfen und was nicht

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die Privatphäre des Einzelnen. Dazu gehört auch das Recht auf das eigene Bild. Wir sprachen mit Rechtsanwalt Oliver J. Süme. Er erläutert, was man mit einer Webcam aufnehmen darf und was nicht.
Im dritten Teil unseres Ratgebers "Videoüberwachung per Webcam" geht es um die rechtliche Seite. Was und wenn darf man überhaupt mit einer Videokamera aufnehmen? In einem Interview erklärt Oliver J. Süme, Experte für Internet- und IT-Recht, was Sie überwachen dürfen und was nicht.
Infos zu den Systemvorausetzungen für eine Webcam-Installation finden Sie im ersten Teil des Ratgebers.
Im zweiten Teil unseres Ratgebers erläutern wir die Installation und Nutzung einer Webcam. Wir geben Tipps zum Standort und Einrichtung der Kamera und zeigen, wie Sie die Webcam vor unbefugtem Zugriff aus dem Internet schützen.
Im vierten Teil unseres Ratgebers stellen wir alternative Webcam-Programme und interessante Webcams vor.
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