14.06.2010, 09:57

Christian Löbering

Sachmangel

Urteile zur Gewährleistung bei Montagsprodukten

Wer ein Produkt oder eine Leistung mit Mängeln erstanden hat, will den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Das ist gar nicht so einfach.
Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Leistung nicht die zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Beschaffenheit hat. Wurde keine Beschaffenheit vereinbart, ist die entscheidende Frage, ob die Leistung mittlerer Art und Güte ist oder sich für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet - genug Anhaltspunkte für unterschiedliche Ansichten, Ausreden oder Streitpunkte. Die Haufe-Online-Redaktion (www.haufe.de) nennt Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung zum Schadensersatz.
- Falsche Benzinverbrauchsangeben: Außerplanmäßiges Spritfressen ist schadensersatzpflichtig - Angaben des Automobilherstellers zum Benzinverbrauch eines Neuwagens müssen stimmen, sonst macht er sich schadensersatzpflichtig. Schluckt das Auto im Alltag deutlich mehr, kann es auch für den Hersteller nach einem Urteil des OLG Stuttgart teuer werden.
- BGH stärkt Rücktrittsrecht der Gebrauchtwagenkäufer: Kleiner Mangel kann manchmal reichen - Ein Mangel des Gebrauchtwagens, der nach sachgerechter Beurteilung zum Zeitpunkt einer Rücktrittserklärung nicht unerheblich ist, rechtfertigt die Rücktrittserklärung auch, wenn nachträgliche Umstände die Pflichtverletzung des Verkäufers und den Mangel in einem milderen Licht erscheinen lassen.
- Kostentragung bei Mängelbeseitigung durch Nachlieferung - Treten Mängel an Kaufgegenständen auf, können diese durch Reparatur oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache beseitigt werden. Doch wer trägt die im Zusammenhang mit der Nachlieferung entstehenden Kosten? Die Antwort des Gesetzes scheint eindeutig zu sein - der Verkäufer.
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