20.08.2003, 09:37

Markus Pilzweger

RIAA und Co. legen Berufung gegen P2P-freundliches Urteil ein

Drei Industrievereinigungen haben gegen ein am 25. April gefälltes, Peer-to-Peer-freundliches Urteil Berufung eingelegt. Im damaligen Prozess kam der vorsitzende Richter zu der Ansicht, dass Betreiber einer Tauschbörse nicht für den Inhalt der verbreiteten Dateien verantwortlich gemacht werden können.

Mit der RIAA, der Motion Picture Association of America (MPAA) und der National Music Publisher's Association Inc. haben jetzt gleich drei Industrievereinigungen gegen ein am 25. April gefälltes, Peer-to-Peer-freundliches Urteil Berufung eingelegt. Im damaligen Prozess kam der vorsitzende Richter Stephen Wilson zu der Ansicht, dass Betreiber einer Tauschbörse nicht für den Inhalt der verbreiteten Dateien verantwortlich gemacht werden können.
Die Vereinigungen wandten sich an das zuständige Berufungsgericht, um die Entscheidung von Wilson aufzuheben, damit die Betreiber der Tauschbörsen Grokster und Morpheus aufgrund der Urheberrechtsverletzungen in ihren Netzwerken zur Rechenschaft gezogen werden können.
In der damaligen Entscheidung erkannte Wilson an, dass P2P-Börsen auch viele legitime Einsatzmöglichkeiten aufweisen, erklärte Michael Weiss, CEO von Streamcast, denm Betreiber von Morpheus. "In unserem Fall ? erkannte das Gericht an, dass man eine neue Technologie nicht verbieten kann, weil es ein altes Distributions-Modell bedroht", so Weiss in einem Statement. "Wir erwarten, dass wir gewinnen werden und falls nicht, werden wir diesen Fall bis vor den Obersten Gerichtshof bringen. Zudem glauben wir, dass die 63 Millionen tauschenden, wahlberechtigten Amerikaner diese Angelegenheit dem Kongress vortragen werden, damit Gesetze erlassen werden, die die sozialen und ökonomischen Realitäten reflektieren."
Weiss schlug zudem vor, dass neue Gesetze pauschale Abgeltungsabgaben enthalten sollten, ähnlich derer, die für Radio-Sender anfallen. Als Beispiel führte er Steuern auf CD-Rohlinge oder ähnliche Medien an.
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