11.07.2002, 13:24

Hans-Christian Dirscherl

Protest gegen Gesetzes-Initiative zum Schutz vor 0190-Dialer-Abzocke

Der Interessenverband Neue Medien (IVNM) wendet sich in einer Pressemitteilung gegen das Vorhaben der Bundesregierung, die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) zum Schutz gegen unseriöse Anbieter von 0190-Dialern zu ändern. Dieses Vorhaben sehe in seiner jetzigen Form aus, als wolle die Bundesregierung vor der Bundestagswahl auf diesem Weg versuchen, die Wähler für sich zu gewinnen, so der IVNM.

Der Interessenverband Neue Medien(IVNM)wendet sich in einer Pressemitteilung gegen das Vorhaben der Bundesregierung, die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) zum Schutz gegen unseriöse Anbieter von 0190-Dialern zu ändern. Dieses Vorhaben sehe in seiner jetzigen Form aus, als wolle die Bundesregierung vor der Bundestagswahl auf diesem Weg versuchen, die Wähler für sich zu gewinnen, so der IVNM.
Grundsätzlich begrüße der IVNM die Absicht des Gesetzgebers, den Verbraucherschutz im Bereich der 0190-Dienstleistungen zu erhöhen. Problematisch sei aber an dem Entwurf der Regierung, dass in Zukunft in der Telefonrechnung auf das Widerspruchsrecht des Kunden hingewiesen werden müsse. Ein solcher Hinweis bringe automatisch die Gefahr mit sich, dass der Verbraucher verstärkt Missbrauch betreibe, indem er Dienstleitungen per Telefon oder über das Internet in Anspruch nehme, anschließend aber die Zahlung verweigere.
"Wir begrüßen die grundsätzliche Absicht, den Verbraucher vor den "schwarzen Schafen" der 0190-Diensteanbieter zu schützen", so Vorstandsvorsitzender Jan Ginhold. "Allerdings ist es ebenso erforderlich, die Diensteanbieter vor dem Missbrauch durch den Kunden zu schützen. Hier ist eine Ausgewogenheit erforderlich, die der vorliegende Entwurf nicht gewährleistet."
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