14.09.2009, 09:34

Daniel Behrens

PC-WELT Wahl-Check 2009

Parteien zu Online-Themen - SPD

Antworten der SPD auf unsere Fragen

1. / 2. Sollten Bürger ein Grundrecht darauf haben, nichtkommerzielle Kopien von digitalen Inhalten zu erstellen, auch wenn diese kopiergeschützt sind? Sollten Urheber und Lizenzinhaber für die durch nichtkommerzielle Kopien entgangenen Einnahmen entschädigt werden? Wenn ja, in welcher Art?
Die SPD will ein modernes Urheberrecht, dass die Interessen der Konsumenten und der Content-Schaffenden in einen fairen Ausgleich bringt. Verbraucher sollen unkomplizierten und schnellen Zugriff auf Inhalte bekommen - diejenigen, die Inhalte produzieren sollen von ihrer Hände Arbeit leben können!
Ein Grundrecht nach dem Motto, ladet Euch die Festplatten voll mit Musik, mit Filmen, mit Artikeln und Software, blendet dabei eine Seite des Ausgleichs völlig aus. Wovon sollen diejenigen leben, die sich hinsetzen und Inhalte produzieren? Diese Frage wird von den Befürwortern einer solchen Handhabung gar nicht oder nur sehr nebulös und bewusst unkonkret beantwortet. Wer hier auch immer nur an die "big player" der Branche denkt, der verkennt die tatsächliche Situation von jenen Kreativen, die heute schon nicht selten als Soloselbstständige hart für ihr Auskommen arbeiten müssen.

Deshalb haben wir mit dem so genannten "Zweiten Korb" der Urheberrechtsnovelle - aufbauend auf dem "Ersten Korb" des Jahres 2003 - das Urheberrecht weiter an das digitale Zeitalter und die neuen technischen Möglichkeiten angepasst. Das Gesetz bringt die Interessen der Urheber an der Wahrung und Verwertung ihres geistigen Eigentums und die Belange der Geräteindustrie, der Verbraucher und der Wissenschaft an der Nutzung der Werke in einen angemessenen Ausgleich. Kern dieses Gesetzes ist, dass Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Werken ohne Kopierschutz zulässig bleiben. Der Urheber erhält als Ausgleich hierfür eine pauschale Vergütung.
3. Wie steht Ihre Partei dem Zugangserschwerungsgesetz gegenüber?
Wir befürworten das Zugangserschwerungsgesetz. Es ermöglicht, Webseiten mit kinderprornografischen Inhalt zu sperren. Damit stellt es eine entscheidende rechtliche Verbesserung im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet dar. Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung, sondern schützen zugleich Internetznutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren.
4. Ist Ihre Partei der Ansicht, dass auch weitere illegale Inhalte im Netz per Gesetz gesperrt werden sollten? Wenn ja, welche Inhalte?
Wir wollen den Grundsatz "Löschen vor Sperren" praktisch durchsetzten. Mit dem Zugangserschwerungsgesetz haben wir sichergestellt: Eine Sperrung passiert ausschließlich bei Seiten mit kinderpornographischen Inhalten.
5. Wie steht Ihre Partei der Vorratsdatenspeicherung gegenüber?
Die SPD steht für einen robusten Datenschutz, der persönliche Freiheit und Selbstbestimmung sichert. Wir wollen keinen gläsernen Menschen. Aber wir wissen auch: Der Staat braucht Informationen, um seine vielfältigen Aufgaben solide erfüllen zu können. Aber niemand von uns will unter ständiger Beobachtung und permanenter Kontrolle leben. Jeder Zugewinn an Sicherheit ist an den Freiheitsrechten zu messen. Wir wollen keinen Präventionsstaat, der auf der Suche nach Gefahrenquellen auch Unbeteiligte überwacht und kontrolliert. Deshalb müssen vorbeugende Informationseingriffe die absolute Ausnahme bleiben.
Die SPD-geführte Vorgängerregierung konnte noch erreichen, dass im Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung die Speicherdauer von auf EU-Ebene geplanten 24, auf 6 Monate reduziert wurde. Mit einstweiligem Beschluss vom 11. März 2008 hat das Bundesverfassungsgericht den Teil des Gesetzes zur Vorratdatenspeicherung außer Kraft gesetzt. Bis zur Hauptverhandlung hat das Bundesverfassungsgericht gleichwohl die Speicherung und die Verwendung - wenn auch in sehr begrenzten, d.h. schweren Kriminalitäts-Fällen zugelassen. Die SPD respektiert selbstverständlich den Beschluss. Wir werden unser weiteres gesetzgeberisches Vorgehen exakt am anstehenden Urteil der Hauptverhandlung orientieren und es 1:1 umsetzen.
6. Wie steht Ihre Partei Online-Durchsuchungen gegenüber?
Die SPD hat sich für mehr Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Föderalismusreform I für eine präventive Kompetenz des Bundeskriminalamtes (BKA) im Kampf gegen den internationalen Terrorismus eingesetzt. Das BKA sollte in die Lage versetzt werden, der Gefahr des internationalen Terrorismus frühzeitiger als bisher zu begegnen. Diesen Sicherheitsgewinn hat die SPD angestrebt. Dabei haben wir immer klargestellt: Sicherheit darf nicht auf Kosten der Freiheits- und Bürgerrechte der Menschen gehen. Für Sozialdemokraten sind Freiheit und Sicherheit keine Gegensätze. Wir wissen, dass sie zwei Seiten einer Medaille sind. Allerdings haben wir die so genannte Online-Durchsuchung von Anfang an kritisch gesehen, da hier der Kenbereich der privaten Lebensgestaltung akut bedroht ist. Deshalb haben wir erfolgreich darauf gedrungen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Das Gericht hat mit einem neuen Grundrecht eine rote Linie gezogen, die staatliches Handeln nicht überschreiten darf. Wir haben dafür gesorgt, dass diese rote Linie eins zu eins ins Gesetz übernommen worden ist.
7. Wie steht Ihre Partei einem Verbot von "Killerspielen" gegenüber?
In der Debatte um die so genannten "Killerspiele" wird häufig übersehen, dass bereits heute gewaltverherrlichende oder -verharmlosende Computerspiele verboten sind. 2003 wurde das Verbot zudem um den Punkt der Darstellung von Gewalttätigkeiten gegen menschenähnliche Wesen erweitert. Darüber hinaus ermöglicht eine Novellierung des Jugendschutzgesetzes im letzten Jahr, Medien mit besonders realistischen, grausamen und reißerischen Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt mit einem weit reichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverbot zu belegen. Fakt ist also: Es mangelt nicht an der gesetzlichen Grundlage, sondern es hakt bei der Umsetzung. Ein wirksamer Jugendschutz fußt jedoch nicht allein auf der konsequenten Anwendung der geltenden Rechtslage. Vielmehr müssen wir auch den verantwortungsvollen Umgang mit Medien fördern. Unsere Aufgabe ist es, unseren Kindern und Jugendlichen das notwendige Rüstzeug für die Informations- und Kommunikationsgesellschaft mitzugeben.
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