Antworten der Piratenpartei auf unsere Fragen
1. Sollten Bürger ein Grundrecht darauf haben, nichtkommerzielle Kopien von digitalen Inhalten zu erstellen, auch wenn diese kopiergeschützt sind?
Ja, die nichtkommerzielle Vervielfältigung von Werken sollte legalisiert werden, da daraus resultierend die allgemeine Verfügbarkeit von Informationen, Wissen und Kultur verbessert wird. Dies ist eine Voraussetzung für die soziale, technische und wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft.
2. Sollten Urheber und Lizenzinhaber für die durch nichtkommerzielle Kopien entgangenen Einnahmen entschädigt werden? Wenn ja, in welcher Art?Das derzeitige Geschäftsmodell des Urheber- und Lizenzrechts bedarf einer grundlegenden Reformierung. Es müssen neue Geschäftsmodelle entwickelt werden, welche es den Urhebern der digitalen Kulturgesellschaft ermöglichen, Erlöse aus der Verwertung ihrer Werke zu ziehen. Als Beispiel sei hier einmal das Modell einer
Kulturflatrate erwähnt.
3. Wie steht Ihre Partei dem Zugangserschwerungsgesetz gegenüber?
Die Piratenpartei lehnt das so genannte Zugangserschwerungsgesetz kategorisch ab. Staatliche Kontrolle des Informationsflusses, also Zensur, ist ein Instrument von totalitären Regimen und hat in einer Demokratie nichts verloren. Der Kampf gegen rechtswidrige Angebote im Internet muss jederzeit mit rechtsstaatlichen Mitteln geführt werden. Allein die Etablierung einer Zensurinfrastruktur ist bereits inakzeptabel.
4. Ist Ihre Partei der Ansicht, dass auch weitere illegale Inhalte im Netz per Gesetz gesperrt werden sollten? Wenn ja, welche Inhalte?
Unsere Partei ist der Meinung, dass KEINE Inhalte im Netz gesperrt werden dürfen!
5. Wie steht Ihre Partei der Vorratsdatenspeicherung gegenüber?
Mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung ist es möglich, Bewegungsprofile der gesamten Bevölkerung zu erstellen. Es ist ebenfalls möglich, Rückschlüsse auf den Inhalt einer Kommunikation, sowie auf die Lebenssituation und persönliche Interessen der Kommunikationspartner zu ziehen. Die Vorratsdatenspeicherung verhindert keine Straftaten, da sie umgangen werden kann. Für die Wirtschaft ist sie eine unnötige zusätzliche Belastung. Derzeit klagen 34.000 Bürger vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung. Die Piratenpartei ist zuversichtlich, dass dieses die Vorratsdatenspeicherung verbietet.
6. Wie steht Ihre Partei Online-Durchsuchungen gegenüber?
Die Onlinedurchsuchung stellt kein geeignetes Mittel dar, um kriminelle Machenschaften aufzuspüren. Sie ist im Gegenteil eine massive Bedrohung der IT-Infrastruktur. Wenn durch den so genannten Bundestrojaner neue Sicherheitslücken aufgebrochen werden, wird damit die IT-Sicherheitsforschung ad absurdum geführt.
7. Wie steht Ihre Partei einem Verbot von "Killerspielen" gegenüber?
Das Wort "Killerspiel" dient als Diffamierungsbegriff, der dazu dient, eine nicht weiter festgelegte Art von Spielen als gefährlich darzustellen. Die Piratenpartei tritt Verbotsbestrebungen solcher Spiele entgegen, da ein mündiger Bürger selbst bestimmen sollte, welche Art von Medien er konsumiert.
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