PC-WELT Wahl-Check 2009
Parteien zu Online-Themen - FDP
1. Sollten Bürger ein Grundrecht darauf haben, nichtkommerzielle Kopien von digitalen Inhalten zu erstellen, auch wenn diese kopiergeschützt sind?
NEIN. Die FDP steht für ein starkes Urheberrecht. Es hat gerade in der digitalen Welt eine Schlüsselfunktion. Die FDP fordert deshalb die konsequente Weiterentwicklung des Urheberrechts zur weiteren Verbesserung des urheberrechtlichen Schutzes. Die Einführung einer "Kulturflatrate" lehnt die FDP ab. Eine besondere Herausforderung bleibt die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen vor allem im Internet, denn die "Internetpiraterie" ist eine existenzielle Bedrohung für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Das Internet darf kein urheberrechtsfreier Raum sein. Die FDP setzt sich deshalb für Lösungen ein, die unter Wahrung des Datenschutzes eine effektive und konsequente Rechtsdurchsetzung gewährleisten. Die FDP bekennt sich zur kollektiven Wahrnehmung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch Verwertungsgesellschaften mit effizienten und transparenten Strukturen. Vor allem in Bezug auf Online-Nutzungen muss die grenzüberschreitende Lizenzierung durch Verwertungsgesellschaften erleichtert und eine Fragmentierung der Repertoires verhindert werden. Die FDP setzt sich für die Schaffung eines europäischen Wahrnehmungsrechts als Grundlage für die Förderung des Wettbewerbs unter den europäischen Verwertungsgesellschaften unter einheitlichen Rahmenbedingungen ein. Erst ein wirksamer Schutz der intellektuellen und kreativen Leistungen durch das Urheberrecht schafft die notwendigen Anreize für kreative Tätigkeit und für Investitionen in deren wirtschaftliche Verwertung. Die Modernisierung des Urheberrechts muss deshalb konsequent fortgesetzt werden.
Dort, wo die Abgabe auch künftig das Mittel der Wahl bleibt, muss sie Art und Umfang der urheberrechtlich relevanten Nutzungen auf angemessene Weise Rechnung tragen.
3. Wie steht Ihre Partei dem Zugangserschwerungsgesetz gegenüber?
Die FDP-Bundestagsfraktion hat das Zugangserschwerungsgesetz geschlossen abgelehnt. Die FDP lehnt die Sperrung von Webseiten mittels vom Bundeskriminalamt geführter verpflichtender Sperrlisten ab. Die FDP fordert stattdessen eine wirksame und konsequente Bekämpfung von Kinderpornographie und Kindesmissbrauch mit bereits vorhandenen Mitteln des Rechtsstaats. Die IT-Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden muss verbessert werden.
Die Sperrung von Seiten im Internet, auf denen sich kinderpornographisches Material befindet, wird dem Ziel nicht gerecht, den Missbrauch von Kindern und die Darstellung des Missbrauchs zu verhindern. Die Sperrungen sind einerseits leicht zu umgehen bzw. werden schon gar nicht wirksam, wenn, was bei der Nutzung des Internets üblich ist, ein fremder, z.B. ausländischer Domain-Name-Server eingestellt wird. Insbesondere aber erfassen sie andererseits den Hauptverbreitungsweg kinderpornographischen Materials, nämlich Peer-to-Peer-Netzwerke, schon von vornherein nicht. Sperrungen von Websites bergen stets die Gefahr von Eingriffen in grundrechtlich geschützte Positionen, wenn versehentlich legale Websites gesperrt werden. Die Erfahrung mit derartigen Sperrungen in anderen Ländern hat gezeigt, dass dies regelmäßig vorkommt. Wenn im Telemediengesetz die Ermächtigung zu Sperrungen für einen Tatbestand verankert ist, werden weitere folgen. Dies führt zu einem erheblichen Eingriff in die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit.


