Umfassende IT-Notfallpläne beinhalten neben Krisenstab und Alarmierungsplan vor allem Anleitungen zur Wiederherstellung kritischer IT-Anwendungen und -Systeme. Darüber hinaus sind die benötigte Verfügbarkeit der IT sowie die wahrscheinlichen Notfallszenarien zu definieren. Betreibt das Unternehmen ein Business-Continuity-Management, müssen die Notfallpläne dort zwingend integriert werden.
Vertragsbeziehungen
Verträge mit externen Dienstleistern müssen Verfügbarkeiten, Reaktions- und Behebungszeiten sowie die Verschwiegenheit der einzelnen Mitarbeiter verbindlich gewährleisten. Auch gesetzliche Aspekte wie die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind vertraglich abzudecken. Vor allem beim Outsourcing von IT-Systemen sollte sich der Auftraggeber das Recht auf die Auditierung seines Partners einräumen lassen.
Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Vorherige Seite
Seite 4 von 6
Nächste Seite




