02.01.2013, 12:56

Beate Wöhe

GEZ-Nachfolge

Neuer Rundfunkbeitrag wird für Unternehmen teuer

Seit dem 1. Januar 2013 muss man den Rundfunkbeitrag (der die bisherige Rundfunkgebühr ersetzt) pro Wohnung bezahlen. Sie ist damit unabhängig von der Anzahl und Art der Empfangsgeräte. Aus der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) wird der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. ©iStockphoto.com/cheyennezj

Am 1. Januar 2013 ist neue Regelung für den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag in Kraft getreten. Vor allem für Filialunternehmen können die Beiträge enorm in die Höhe schnellen.
Am 1. Januar 2013 ist neue Regelung für den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag in Kraft getreten, für jede Wohnung müssen 17,98 Euro bezahlt werden. Während sich für viele Privatnutzer nur dann etwas ändert, wenn sie eine Zweitwohnung besitzen, können vor allem für Filialunternehmen die Beiträge enorm in die Höhe schnellen.
Bei gewerblichen Nutzern ist die Beitragshöhe abhängig von der Anzahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und den auf das Unternehmen angemeldeten Fahrzeugen. Dadurch kann sich ein günstiger Beitrag von 5,99 Euro für einen Freiberufler ohne Firmenfahrzeug oder im ungünstigsten Fall monatlich ein Rundfunkbeitrag in Höhe von 3.236,40 Euro für ein Filialunternehmen ergeben. Hart trifft es dabei vor allem Unternehmen, die eine Vielzahl von Filialen unterhalten und gleichzeitig viele Teilzeitkräfte beschäftigen. Der Branchenverband Bitkom hält diese Belastung für zu hoch: "An dieser Stelle muss dringend nachgebessert werden", sagt Bitkom-Präsident Dieter Kempf.
Die überarbeiteten Gebühren für Privatverbraucher hält der Bitkom aufgrund des immensen Anstiegs der empfangstauglichen Endgeräte für längst überfällig und begrüßt sie daher grundsätzlich. Dennoch sieht der Branchenverband auch hier Verbesserungspotenzial: "Zumindest die Einsparung, die durch den Abbau des Kontrollapparates der GEZ erzielt werden, sollten an die Verbraucher weitergegeben werden", ergänzt Kempf. (bw/Channelpartner)
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