PCW: Folglich ist es sicher auch nicht legal, wenn Passwörter in Foren getauscht werden? Was kann das für Folgen haben.
JR: Der reine Tausch von Passwörtern kann eine Beihilfe zum Computerbetrug gemäß § 263 a StGB darstellen. Beim Computerbetrug geht es darum, dass man einen sogenannten Vermögensvorteil erhält, weil man unbefugt Daten verwendet. Bei der Nutzung fremder Passwörter liegt sicherlich eine unbefugte Datenverwendung vor. Dies kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.Hinzu kommen Schadenersatzansprüche des Diensteanbieters.
Dabei dürfte es im Übrigen keinen großen Unterschied machen, ob es eigene oder fremde Passwörter sind, die getauscht werden. Auch kann der Diensteanbieter Schadenersatzansprüche geltend machen, wenn Dritte einen kostenpflichtigen Content benutzen, ohne dafür selbst zu zahlen. Voraussetzung ist natürlich, dass der Täter überhaupt ermittelt wird. Dies dürfte in Tauschbörsen schwierig, aber sicherlich nicht unmöglich sein, wie einige aktuelle Prozesse zeigen.
PCW: Wie sieht es mit dem Editieren von Cookies aus oder bei Strategien, bei denen der Anwender mit Deep Links arbeitet?
JR: Auch das Editieren von Cookies kann ein Computerbetrug gemäß § 263 a BGB darstellen. Dies kann eine unrichtige Gestaltung des Programms oder eine unbefugte Einwirkung auf den Ablauf eines Programms darstellen. Bei der Verwendung von Deep Links hängt die Frage sicherlich vom Einzelfall ab und von der Frage, wie der Content eigentlich geschützt ist.
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