Beim Thema MP3 interessiert aber nicht nur der Aspekt, ob und inwieweit der Download gestattet ist. Es gibt hier einen weiteren rechtlichen Aspekt. Denn MP3 wurde vom Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen in Zusammenarbeit mit Thomson Multimedia entwickelt. Beide halten auch heute noch die Patentrechte für MP3-Encoder und Decoder.
Bei Freeware-Playern verzichten sie auf Lizenzgebühren, nicht jedoch bei Encodern. Arbeitet ein Programm mit dem Fraunhofer-Algorithmus, muss der Hersteller Lizenzgebühren bezahlen. Das trifft etwa für die Shareware Musicmatch Jukebox zu. Da der MP3-Codec in der unregistrierten Version voll funktioniert, muss Musicmatch für jede verbreitete Kopie Lizenzgebühren entrichten.
Es gibt jedoch auch MP3-Codecs, die nicht auf dem Algorithmus des Fraunhofer-Instituts basieren und bei denen keine Lizenzgebühren fällig sind. Beispiele: Die Encoder Xing von Xingtech (www.xingtech.com) und der Freeware-Encoder Lame (www.sulaco.org/mp3).
Anders liegt der Fall beim Freeware-Encoder Bladeenc: Der Autor darf den Encoder nicht mehr verbreiten, da er angeblich Teile des Fraunhofer-Algorithmus verwendet. Bis zur Klärung des Rechtsstreits hat der Autor den Download abgeschaltet.
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